Langenfeld Bei Wohnungsmängeln gibt es Mietminderung

Langenfeld · Ob Lärm aus der Nachbarwohnung die Nachtruhe stört, die Heizung dauernd streikt oder Feuchtigkeit und Schimmel Einzug halten - Wohnungsmängel sorgen nicht nur für Ärger, sondern können schlimmstenfalls sogar Gesundheitsschäden verursachen.

Doch in welchen Fällen kann die Miete gemindert werden, weil die mangelhafte Wohnung nur eingeschränkt oder gar nicht zu nutzen ist? Welche Rechte haben Mieter, wenn der Vermieter sich querstellt und die Mängel nicht beheben will? Der Ratgeber "Mietminderung bei Wohnungsmängeln" erklärt, wie Sie als Mieter vorgehen müssen, um Wohnungsmängel korrekt anzuzeigen und auf Abhilfe zu pochen. Viele beispielhafte Urteile zu den verschiedenen Mängeln rund um Wohnung, Gemeinschaftsanlagen und Wohnumfeld geben Orientierungshilfe, um die Höhe möglicher Minderungsquoten zu bemessen. Nicht zuletzt wird erklärt, wann Mieter Schadenersatz wegen Wohnungsmängeln fordern oder sogar fristlos kündigen können. Der Ratgeber, der in Zusammenarbeit mit dem Deutscher Mieterbund (DMB) entstand, kostet 11,90 Euro und ist in der Verbraucherzentrale in Langenfeld erhältlich.

Die nächste persönliche Mietrechtserstberatung findet am Montag, 31. Juli. in den Räumen der Verbraucherzentrale statt. Das Beratungsentgelt beträgt 20 Euro pro Viertelstunde. Terminvereinbarung sind telefonisch unter 02173 8492501 möglich, per E-Mail langenfeld@termin- verbraucherzentrale.nrw.

Verbraucherzentrale Langenfeld, Konrad-Adenauer-Platz 1

(bine)
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