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Kreis Mettmann Anzeigepflicht bei Kurzarbeit entfällt künftig

Kreis Mettmann · "Unternehmen, die Saison-Kurzarbeitergeld (KuG) in Anspruch nehmen wollen, werden zukünftig mit der neuen Gesetzesregelung der Anzeigepflicht entbunden und erhalten damit eine deutliche Erleichterung", informiert Wolfgang Mai, Geschäftsführer Operativ der Agentur für Arbeit Mettmann. Bislang mussten Unternehmen bei wirtschaftlich bedingten Arbeitsausfällen wie Auftragsmangel eine Anzeige über den Beginn des Ausfalles bei der Agentur für Arbeit stellen.

Beruhte der Arbeitsausfall auf der Witterung, war dies nicht notwendig. "Von der gesetzlichen Neuregelung profitieren auch die örtlichen Arbeitsagenturen, die von bürokratischem Aufwand entlastet werden", so Mai. Ausführliche Hinweise zum Saison-KuG gibt's unter www.arbeitsagentur.de.

(og)
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