Kreis Mettmann An Förderschulen gibt es ab sofort auch in den Ferien eine Betreuung

Kreis Mettmann · Die Kreispolitik streitet über die Elternbeiträge für den Ganztag an den Förderschulen. Laut Grundlagen-Erlass des NRW-Schulministeriums sind Elternbeiträge für den offenen und gebundenen Ganztag sowie außerunterrichtliche Betreuung bis zu einer Obergrenze von 180 Euro pro Kind und Monat zulässig. Der Kreis Mettmann, der Träger der Förderzentren ist, hatte bisher eine eigene Obergrenze von 170 Euro in seiner Satzung vorgesehen. Diese sollte nun an den zulässigen Höchstbetrag angepasst werden.

In der neuen Beitragstabelle, die dem Kreis-Schulausschuss vorgelegt wurde, findet sich ein Elternbeitrag von 180 Euro pro Monat für Einkommen über 70.000 Euro. Einkommen zwischen 40.000 und 50.000 Euro sollten 88 Euro zahlen, Einkommen bis 30.000 Euro dagegen nur 36 Euro. Die unterste Einkommensklasse (bis 20.000) bliebe beitragsbefreit. Die Elternbeiträge sollten außerdem gemäß Grundlagenerlass ab August jährlich automatisch um drei Prozent angehoben werden.

Neu ist die Ferienbetreuung: In den Elternbeiträgen zum Ganztag sind ab sofort auch die Kosten für jährlich fünf Wochen ganztägliche Ferienbetreuung (je eine Woche in den Oster- und Herbstferien, drei Wochen in den Sommerferien) enthalten. Für die SPD lehnte Ingmar Janssen die automatische jährliche Erhöhung ab. Der bürokratische Aufwand für nur 300 Euro Mehreinnahmen sei unverhältnismäßig. Martina Köster-Flashar (Grüne) regte an, "auch Einkommen bis 30.000 Euro beitragsfrei zu stellen". Da die CDU-Fraktion auf der anderen Seite mit der neuen Satzung einverstanden war, schlug Dezernentin Ulrike Haase vor, den Beschluss zu splitten. Die Ferienbetreuung wurde einstimmig positiv beschieden. Die Entscheidung über die Beitragsanpassung sowie die jährliche Erhöhung dagegen wurde vertagt.

(tpp)
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