Kreis Mettmann A3-Blitzer: Kreis wehrt sich gegen Anwalt

Kreis Mettmann · Seit November 2015 wurden 48 000 Autofahrer erwischt. Ein Rechtsanwalt zieht Rechtmäßigkeit in Zweifel.

 Der Anwalt bezweifelt, dass der Laserstrahl die vorbeifahrenden Autos in der richtigen Höhe erfasst

Der Anwalt bezweifelt, dass der Laserstrahl die vorbeifahrenden Autos in der richtigen Höhe erfasst

Foto: Jenoptik

Der Wuppertaler Rechtsanwalt Tim Geißler vertritt mehrere Mandanten, die auf der Autobahn 3 offensichtlich zu schnell unterwegs waren und gegen ihren Bußgeldbescheid klagen. Auf Anwaltsplattformen im Internet hatte Geißler vor kurzem erklärt, er habe vor Gericht "einen konkreten Messfehler des Gerätes aufgedeckt und gerügt. Darüber hinaus müsse ein gerichtlich bestellter Sachverständiger ein Gutachten erstatten. Darin soll es unter anderem darum gehen, ob die zulässige Austrittshöhe des Laserstrahls um acht Zentimeter überschritten worden ist. Geißler zweifelt an, ob der Beamte, der den Blitzer aufgestellt und in Betrieb genommen hat, für die Bedienung des Geräts ausreichend geschult wurde.

Weil inzwischen mehr als 48 000 Autofahrer von der mobilen Anlage geblitzt worden sind, machen solche Meldungen schnell Schlagzeilen. Mehr als 3800 Fahrer haben ihre Führscheine abgeben müssen, weil sie mehr als 41 km/h zu schnell unterwegs waren. In einigen Medien wurde behauptet, alle Autofahrer, deren Verfahren noch laufen, könnten womöglich ohne Strafe davonkommen. Der Kreis Mettmann hat sich gestern entschieden gegen diese Darstellung gewehrt. Der Blitzer liefere keine falschen Messergebnisse. "Fehler, Mängel oder die Lieferung falscher Daten sind uns nicht bekannt. Eine gegenteilige Feststellung des für die Bußgeldverfahren zuständigen Amtsgerichts Mettmann existiert nicht", sagt Thomas Jarzombek, Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes des Kreises. Der Kreis Mettmann sei davon überzeugt, dass die Messungen ordnungsgemäß und die Ergebnisse verwendbar sind." Die zuständigen Mitarbeiter wurden eigens für die Anlage durch die Firma Jenoptik geschult, so der Kreis.

Der Kreis wartet die Ergebnisse des Sachverständigen ab. "Dass vom Gericht solche Gutachten eingeholt werden, entspreche der üblichen Praxis und ist keinesfalls ein Indiz für fehlerhafte Messungen", so Jarzombek. Der Gutachter hat nun sechs Monate Zeit, seinen Bericht abzugeben. Danach wird der Fall erneut vor dem Amtsgericht in Mettmann verhandelt.

Bevor der Blitzer aufgestellt wurde, waren sich der Kreis und die Bezirksregierung einig, dass eine rein ortsfeste Messanlage nicht sinnvoll ist. Grund: Die Spurführung der Baustelle ändert sich im Bauzeitraum ständig.

(RP)
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