Langenfeld A1-Planer schaffen auch Lebensraum für Fledermäuse

Langenfeld · Um das Risiko von Kollisionen und Irritationen für Vögel und Fledermäuse so gering wie möglich zu halten, soll beim Neubau der A1-Brücke über den Rhein auf eine dauerhafte Beleuchtung des Brückenbauwerks verzichtet werden. Lediglich die Pylonspitzen müssten aus Gründen der Sicherheit für Flugzeuge befeuert werden, heißt es in den Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) für den Ausbau der Autobahn zwischen der Anschlussstelle Köln-Niehl und dem Kreuz Leverkusen-West. Die sind jetzt bei der Stadt Leverkusen, aber auch im Internet öffentlich einsehbar.

 Am Buschbergsee wird wegen der A1 etwas für die Natur getan.

Am Buschbergsee wird wegen der A1 etwas für die Natur getan.

Foto: mise

Der früheste Baubeginn ist für 2017 vorgesehen. 2020 soll das Rheinbrückenbauwerk mit den provisorischen Anschlussbereichen fertiggestellt sein und den Autobahnverkehr ohne besondere Beschränkungen für Lkw sechsspurig aufnehmen. Das Ende des gesamten Vorhabens ist für 2023 geplant. Während des Neubaus ist unter anderem eine Umleitung über die Anschlussstelle Rheindorf vorgesehen. Zum Neubau der Rampe in Richtung Köln wird der Verkehr über eine provisorische Ausfahrt von der A 1 abgeleitet und über eine Lastenstraße nach Leverkusen (L 108/A 59) geführt. Bis einschließlich 19. Januar kommenden Jahres sind Einwendungen bei der Stadtverwaltung Leverkusen oder bei der Bezirksregierung Köln möglich.

Interessant: Der Brückenneubau könnte unter anderem dazu führen, dass in der Rheinaue künftig mehr Taurusrinder oder Galloways ebenso wie Przewalskipferde zu sehen sind. Denn auch sie bilden einen Bestandteil in dem Komplex "Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen". Ziel sei die Entwicklung eines "strukturreichen mit Weideflächen durchsetzten auentypischen Biotopmosaiks". Dazu gehört auch, in einem Bereich von fast vier Fußballfeldern rund um den Buschbergsee in Hitdorf einen Lebensraum für die Grauammer und andere Bodenbrüter zu schaffen.

So gut wie Fledermaus und Grauammer haben es die Besitzer von wichtigen Grundstücken zum Brückenbau allerdings nicht. denn mit dem Beginn der öffentlichen Auslegung der Unterlagen treten Anbaubeschränkungen und eine Veränderungssperre in Kraft. Der Bund als Straßenbaulastträger erhält ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen.

(RP)
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