Langenfeld A1-Chefplaner erläutert: So geht es mit der Leverkusener Brücke weiter

Langenfeld · Zwischen guten und schlechten Nachrichten liegen bei der Leverkusener Rheinbrücke manchmal nur wenige Stunden. So in dieser Woche: Gerade erst musste Christoph Jansen erkennen, dass die Sperrung der maroden A1-Brücke für Lkw über 3,5 Tonnen bis zum Neubau im Jahr 2020 aufrechterhalten werden muss, da kam auch schon Post aus Berlin.

 Die A1-Brücke darf von Lkw über 3,5 Tonnen nicht befahren werden. Das hindert aber etliche Brummifahrer nicht daran, es trotzdem zu tun.

Die A1-Brücke darf von Lkw über 3,5 Tonnen nicht befahren werden. Das hindert aber etliche Brummifahrer nicht daran, es trotzdem zu tun.

Foto: UM

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) teilte dem Landesbetrieb Straßen.NRW mit, dass die Entwurfsplanung für den achtstreifigen Ausbau der A1 zwischen der Anschlussstelle Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West genehmigt sei - inklusive Neubau der Rheinbrücke. "Das war wirklich ein Meilenstein für uns", sagte Jansen im Gespräch mit unserer Redaktion. Jetzt hat man es schriftlich, dass das eigene Planungskonzept stimmig und realisierbar ist und alle projektspezifischen Problemstellungen berücksichtigt.

Doch das ist kein Grund, sich zurückzulehnen, wie der Chefplaner betont, denn jetzt geht es in eine besonders wichtige Phase: das Baurechtsverfahren. Jansen erläutert die Hintergründe und die weiteren Planungsschritte:

Genehmigungsverfahren In dieser Phase, die jetzt startet, geht es um die rechtliche Würdigung der bisherigen Planung. Es ist eine der wichtigsten im gesamten Planungsbetrieb, denn hier kommen auch die Träger öffentlicher Belange zu Wort. Dazu gehören Stadtverwaltungen, Bürgerinitiativen, Umwelt-Organisationen. "Einen Monat lang werden unsere Pläne offengelegt", beschreibt Jansen. "Weitere zwei Wochen dauert es, bis die Frist für Einwendungen abläuft." Danach muss der Planer ein Statement zu den Einwendungen abgeben, bevor es zu einem Erörterungstermin bei der Bezirksregierung Köln kommt - der zuständigen Planfeststellungsbehörde. Die muss entscheiden, sofern es nicht bereits bei dem Termin zu einer Einigung kommt.

Am Ende steht dann der Planfeststellungsbeschluss. Sobald der vorliegt, startet für Straßen.NRW die Zeit der konkreten Ausführungsplanung. "Sie ist viel detailgenauer als die Entwurfsplanung, weil sie schon die Grundlage für die Auftragsvergabe an die Unternehmen bildet", erläutert der Projektleiter. Um Zeit zu sparen, wird die Ausführungsplanung parallel zum Genehmigungsverfahren erstellt. Gibt es Probleme oder Änderungen, muss nachgebessert werden: "Wir sparen so enorm viel wertvolle Zeit", betont der Experte. Denn so kann möglichst ohne Zeitverzug nach der Genehmigung die Ausschreibung erfolgen. Sie muss europaweit veröffentlicht werden, so sehen es die Wettbewerbsbedingungen für das 600-Millionen-Projekt vor. Läuft alles nach Plan, könnten 2017 die Bagger anrücken.

(RP)
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