Erkelenz Wegen Brandstiftung und Mordversuchs vor Gericht

Erkelenz · Die Staatsanwältin wirft dem 25-jährigen Angeklagten vor, immer wieder und zwar in Mönchengladbach, Schermbeck und Erkelenz gezündelt, ganze Gebäude niedergebrannt und dabei auch den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen zu haben.

Deshalb muss sich der junge Mann nicht nur wegen besonders schwerer Brandstiftung, sondern auch wegen versuchten Mordes vor dem Schwurgericht verantworten. Der frühere Förderschüler hat bis jetzt zur Person, jedoch nicht zu den Vorwürfen ausgesagt.

Deshalb spielen Zeugenaussagen in diesem Prozess eine wichtige Rolle. Zunächst erinnerte sich im Schwurgerichtssaal ein türkisches Ehepaar an die Nacht zum 18. November 2014, in der die Feuerwehr in ihrem Haus in Mönchengladbach löschen musste. Die Frau des Hausbesitzers erwachte damals von einem Geräusch und sah am Fenster den Feuerschein. "Der Rauch war schon im Zimmer", erinnerte sich die 32-jährige. Als sie die Tür öffnete, standen bereits Feuerwehr und Polizei vor der Tür.

Die Hausfrau weckte Kinder und Ehemann. Die Familie verließ das Haus, dessen Hauswand damals auch gebrannt haben soll, und konnte erst nach etwa vier Wochen zurückkehren. Der Angeklagte bewohnte damals eine Mietwohnung im Haus der türkischen Familie, war aber offenbar in der Brandnacht nicht zu Hause. Mit dem 25-Jährigen hatte es Ärger gegeben. Er hatte nur die ersten drei Monate die Miete pünktlich bezahlt. Danach hatte er nicht mehr gezahlt. Der Vermieter hatte schließlich einen Anwalt eingeschaltet. Laut Anklage soll der Mieter damals einen Faltpavillon in Brand gesetzt haben und so die erheblichen Brandschäden im Haus des Vermieters verursacht haben.

Der Brand soll einen Schaden von 80.000 Euro verursacht haben. "Aber wir waren unterversichert", erklärte der 33-jährige Vermieter. Deshalb habe er einen Teil der Renovierungsarbeiten selbst ausgeführt, sagte der Trockenbauhelfer.

Die Verteidigerin des schweigenden Angeklagten wollte vom Hausbesitzer genau wissen, mit welchen Baustoffen er die Brandschäden beseitigt habe. Möglicherweise sei dabei durch nicht ordnungsgemäße Bauweise die Verbreitung des Feuers verstärkt worden, so die Ansicht der Verteidigerin. Eine Klärung soll durch den Brandsachverständigen erfolgen. Der Prozess wird mit weiteren Zeugen fortgesetzt.

(krü)
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