Hückelhoven Vom Heim auf die Anklagebank

Hückelhoven · Ein 54-jähriger Mann aus Millich wurde im März am Schaufenberger Friedhof erstochen. Vier Jugendliche stehen deswegen ab Montag vor Gericht. Sie sollen alle aus schwierigen Familienverhältnissen kommen.

Vor der Jugendkammer des Mönchengladbacher Landgerichts beginnt am Montag der Prozess gegen die vier Minderjährigen, die am 20. März in Schaufenberg einen 54-jährigen Friedhofsbesucher erstochen haben sollen. Alle vier Jugendlichen sollen aus schwierigen Familienverhältnissen kommen. Der Hauptangeklagte war mehrere Jahre in verschiedenen Heimen untergebracht, erst einen Monat vor dem Verbrechen soll er vom Jugendamt in die Obhut seiner Mutter übergeben worden sein.

Nach der Trennung seiner Eltern im Jahr 2005 lebte der Junge zunächst bei seinem Vater. Bald sei er durch massives Schulschwänzen aufgefallen. Weil er zudem noch verwahrlost wirkte, kam er ins Heim. Doch da hielt es das Kind offenbar nicht lange aus. Es flüchtete, stahl das Auto seiner Großmutter und verunglückte schwer. Der damals 14-Jährige wurde dabei lebensgefährlich verletzt.

Es folgten weitere Heimaufenthalte, unter anderem in einer Wohngruppe in Mönchengladbach, wo er im Februar dieses Jahres untergebracht war. Doch wieder muss es Ärger gegeben haben. Denn der Jugendliche, der schon einen Selbstmordversuch hinter sich haben und mehrfach polizeilich aufgefallen sein soll, kam in die nächste stationäre Unterkunft. Dass er schließlich zurück zu seiner Mutter geschickt wurde, soll dem Jungen gar nicht gepasst haben. Angeblich bat er am 10. März beim Jugendamt um eine weitere Chance in einem neuen Heim.

Doch dazu kam es nicht. Am 12. März erstattete seine Mutter Vermisstenanzeige. Der 16-Jährige, der gut zwei Wochen später den Millicher niedergestochen haben soll, war erneut "abgehauen".

Bei der Polizei soll er die Tat gestanden haben. Wie seine Mitangeklagten wollte er wohl in Spanien ein neues Leben anfangen. Mit dem Auto des Opfers waren die vier Minderjährigen nach Paris aufgebrochen, wo sie gefasst wurden. Unterwegs sollen sie mehrmals getankt haben, ohne zu bezahlen, mehrfach telefonierten sie auch laut Anklage mit dem Handy des Toten.

Die drei Mitangeklagten bestritten nach ihrer Festnahme, einen Mord geplant zu haben. Sie gaben vielmehr an, von dem geplanten Raub, aber nicht von der Tötungsabsicht gewusst zu haben. Die Staatsanwaltschaft dagegen geht von einem gemeinschaftlichen Tatplan aus.

(RP)
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