Heinsberg Umbau des Bürger-Service-Centers im Heinsberger Kreishaus

Heinsberg · Center wird umorganisiert. Die Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes wird mit dem Service zusammengelegt. Leicht veränderte Öffnungszeiten.

 Neu ist, dass die Zulassungsstelle für Privatkunden an jedem ersten Samstag im Monat im Bürger-Service-Center einen Großteil ihrer Dienstleistungen anbietet. Dazu ist aber vorher eine Terminvereinbarung notwendig.

Neu ist, dass die Zulassungsstelle für Privatkunden an jedem ersten Samstag im Monat im Bürger-Service-Center einen Großteil ihrer Dienstleistungen anbietet. Dazu ist aber vorher eine Terminvereinbarung notwendig.

Foto: J. Laaser (Archiv)

Das Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung Heinsberg bleibt am Samstag, 31. Oktober, und am Montag, 2. November, geschlossen. Der Grund für die Schließung sind Umbauarbeiten. Aus dem gleichen Grund steht auch die Führerscheinstelle am Montag, 2. November, nicht für den Publikumsverkehr zur Verfügung.

Die Umbauarbeiten erfolgen vor dem Hintergrund einer Umorganisation des Bürger-Service-Centers (BSC) sowie räumlicher und personeller Veränderungen und der organisatorischen Zuordnung zum Straßenverkehrsamt. Auch danach werden alle bekannten Dienstleistungen mit Ausnahme einiger sehr selten nachgefragter, im Bürger-Service-Center weiterhin angeboten. Da die am meisten im BSC nachgefragten Dienstleistungen auf den Bereich des Straßenverkehrsamtes entfallen und dabei vor allem Führerscheinangelegenheiten geregelt werden, wird die Führerscheinstelle mit dem Bürger-Service-Center verschmolzen. Somit wird die Aufgabenerledigung in diesem Bereich noch effektiver erfolgen können.

Das Wesen der Sachbearbeitung im Führerscheinbereich verlangt aber auch bisweilen nach mehr Diskretion, so dass zwar der offene Charakter des BSC erhalten bleiben wird, dennoch aber eine Akustikwand eingezogen wird.

Neu ist, dass die Zulassungsstelle für Privatkunden nun auch an jedem ersten Samstag im Monat im Bürger-Service-Center einen Großteil ihrer Dienstleistungen anbietet. Dazu ist eine vorherige Terminvereinbarung aber zwingend notwendig, wie der Leiter des Straßenverkehrsamtes, Alfred Theißen, erläutert. Terminvereinbarungen sind online unter www.kreis-heinsberg.de oder auch telefonisch möglich. Einige spezielle Dienstleistungen der Zulassungsstelle, wie die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen, Versicherungs- und Steuerangelegenheiten, Bearbeitungen von roten Dauerkennzeichen für Oldtimerfahrzeuge und einige mehr sind an Samstagen nicht möglich.

Die einfachen Dienstleistungen Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen und Anschriftenänderungen in Fahrzeugpapieren sind an allen Tagen im Bürger-Service-Center auch ohne Anmeldung möglich.

Die Öffnungszeiten des Bürger-Service-Centers ändern sich ab dem 3. November ebenfalls geringfügig: montags bis donnerstags, 7.30 bis 17 Uhr, freitags, 7 bis 13 Uhr, und samstags, 9 bis 12 Uhr.

(RP)
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