Kreis Heinsberg Polizei will bei Rasern gegensteuern

Kreis Heinsberg · Große Kontrollaktion, 9467 Messungen. 746 Verkehrsteilnehmer zu schnell - Verwarngeld, Anzeige, fünf Fahrverbote. Auch telefonierende Radler verwarnt.

9467 Geschwindigkeitsmessungen führte die Polizei im Kreis Heinsberg bei einer erneuten großangelegten Kontrollaktion durch. 629 Verkehrsteilnehmer müssen wegen überhöhter Geschwindigkeit ein Verwarngeld zahlen, und 117 Fahrzeugführer werden eine Anzeige erhalten, weil sie deutlich zu schnell unterwegs waren. Fünf Fahrer überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit sogar so sehr, dass sie ein Fahrverbot erhalten werden.

Im Vordergrund stand die Verhinderung von Verkehrsunfällen mit schwerwiegenden Folgen, so die Polizei. Die Stadtgebiete Heinsberg, Geilenkirchen, Erkelenz und Hückelhoven seien besonders unfallbelastet. Unfälle mit Personenschäden sind in den ersten sieben Monaten des Jahres 2015 gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres von 526 auf 478 zurückgegangen. Diesen Trend möchte die Polizei durch die Kontrollen verstärken. Denn wo oft kontrolliert wird, werde dauerhaft langsamer gefahren.

In einer 30-er Zone fuhr ein Verkehrsteilnehmer 21 km/h zu schnell. 18 km/h schneller als erlaubt war jemand in einem Bereich, in dem Tempo 50 gilt. Ganze 62 km/h zu schnell war ein Autofahrer an einer Stelle, an der 70 km/h erlaubt sind. Sechs Fahrer hatten den Sicherheitsgurt nicht angelegt, einer telefonierte per Handy. Mehrere Verkehrsteilnehmer hatten Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert. Zwei erhielten dafür eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige, vier müssen Verwarngeld zahlen.

So wie bei den vergangenen Einsätzen wurden auch dieses Mal Fahrzeuge und Personen überprüft, um so Hinweise auf überregional tätige Einbrecherbanden zu erhalten. Bei einer Kontrolle auf dem Grenzweg in Übach-Palenberg fanden Polizeibeamte Betäubungsmittel im Fahrzeug. Der Fahrer stand zudem unter Drogeneinwirkung und hatte keine gültige Fahrerlaubnis. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen, die Beamten fertigten eine Anzeige.

Die Beamten kontrollierten aber auch das Verhalten von Fahrradfahrern und stellten zwei Verstöße fest. Weil ein Radler mit seinem Handy telefonierte, muss auch er ein Verwarngeld zahlen. Außerdem ergaben sich mehrere Hinweise, die für weitere polizeiliche Ermittlungen bedeutsam sein können. Diese werden zurzeit ausgewertet. Die Polizei kündigte weitere größere Kontrollaktionen an.

(RP)
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