Kreis Heinsberg Neue fachübergreifende Hilfe für Kinder

Kreis Heinsberg · Die Akteure in der kreisweiten Sucht- und Jugendhilfe haben eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet - zum Wohl und zum Schutz der 5900 Kinder im Kreis Heinsberg, die in Familien leben, in denen Sucht eine große Rolle spielt.

 Landrat Stephan Pusch (sitzend, links) und Gottfried Küppers, Geschäftsführer des Caritasverbandes, unterzeichneten im Heinsberger Kreishaus den Kooperationsvertrag "Suchthilfe".

Landrat Stephan Pusch (sitzend, links) und Gottfried Küppers, Geschäftsführer des Caritasverbandes, unterzeichneten im Heinsberger Kreishaus den Kooperationsvertrag "Suchthilfe".

Foto: Jörg Knappe

Die Zahl ist alarmierend und erschreckend hoch: 5900 Kinder im Kreis Heinsberg leben in Familien, in der Sucht eine Rolle spielt. "Zum Schutz dieser Kinder und um ihren Eltern Hilfen zu ermöglichen ist die neue Kooperation bedeutsam", sagte so Landrat Stephan Pusch. Er unterzeichnete nun eine Kooperationsvereinbarung zwischen Jugendhilfe und Suchthilfe, die fachübergreifende Hilfen regelt.

Seit drei Jahren haben das Jugendamt des Kreises Heinsberg, die Jugendämter der Städte Erkelenz, Hückelhoven, Heinsberg und Geilenkirchen, das Kreisgesundheitsamt und die Beratungsstelle für Suchtfragen des Caritasverbandes für die Region Heinsberg/Diakonisches Werk in intensiver Zusammenarbeit ein Papier erarbeitet, das die Hilfen besser koordiniert. Gottfried Küppers, der Geschäftsführer des Caritasverbandes, sagte dazu: "Natürlich gibt es bestehende Hilfesysteme wie die Sucht- und Jugendhilfe, die die gleichen Klienten betreuen, jedoch entstehen Parallelprozesse, die man künftig effizienter gestalten kann, wenn in beiden Systemen die Hintergründe und Bedarfe bekannt sind."

Zu Beginn stand die Bildung einer Arbeitsgruppe, dabei saßen für die Suchthilfe Ursula Tiebel (Suchtberatungsstellen des Kreisgesundheitsamtes) und Marlies Trapp (Leiterin der Caritas/Diakonie-Suchtberatungsstelle Hückelhoven) und für die Jugendhilfe Caroline Forschelen (Jugendamt Hückelhoven), Birgit Gerhards (Jugendamt Geilenkirchen), Sabine Gokus (Jugendamt Erkelenz) und Peter Maassen (Jugendamt Heinsberg) an einem Tisch. Der Anlass des ersten Treffens im Oktober 2012 war das neue Bundeskinderschutzgesetz, das am 1. Januar 2012 in Kraft trat - das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen. Erstmals werden dabei Mitarbeiter in Suchtberatungsstellen gesetzlich explizit in den Kinderschutz miteinbezogen. Ein gutes Beispiel dafür ist Marlies Trapp, die in Hückelhoven die Suchtberatungsstelle der Caritas/Diakonie leitet und tagtäglich mit suchtbelasteten Menschen zu tun und längst auch Angebote für die Kinder dieser Menschen entwickelt hat. Aus der Erfahrung weiß sie, wie sehr Kinder leiden, wenn deren Eltern aufgrund der Sucht kaum oder nicht in der Lage sind, einen strukturierten familiären Alltag herzustellen.

In der Präambel der Kooperationsvereinbarung heißt es: "Die Intention ist, das kooperative Handeln mit mehr Handlungssicherheit und Verbindlichkeit auszugestalten und institutionell zu festigen. Dies geschieht durch einen regelmäßigen Austausch zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit sowohl in fallbezogener als auch in fallübergreifender Arbeit Die Kooperationspartner arbeiten gemeinsam daran, (werdenden) Müttern/Vätern/Eltern mit Suchterkrankung und deren Kindern ein gemeinsames Leben zu ermöglichen."

Während Landrat Stephan Pusch von einer guten Vernetzung der Professionen sprach, unterstrich Hans-Jürgen Oehlschläger, der Leiter des Kreisjugendamtes: "Es ist ein weiterer Baustein im Kinderschutz. Wir wollen den Menschen fachliche Hilfe bieten, denn durch gemeinsames Handeln kann man den Betroffenen helfen. Es gilt, Ängste abzubauen."

Der Kooperationsvertrag wurde unbefristet auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(RP)
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