Kreis Heinsberg Mehr Fahrradfahrer auf den Straßen

Kreis Heinsberg · Die Pflicht, Fahrradwege zu benutzen, wird im Kreis Heinsberg vielerorts aufgehoben. Umgesetzt wird eine Änderung in der Straßenverkehrsordnung.

Zurzeit baut der Kreis Heinsberg viele blaue Radwegschilder ab. Eingeläutet wird damit "eine bedeutende Veränderung nicht nur für Fahrradfahrer, sondern auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer", hieß es gestern aus dem Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg. Umgesetzt werde eine Jahre zurückliegende Änderung der Straßenverkehrsordnung. Damit halte eine neue Philosophie Einzug, die in großen Städten und Ballungszentren oftmals schon angewendet werde: Die Radwegbenutzungspflicht wird aufgehoben.

Der frühere Regelfall wird zur absoluten Ausnahme: die Verpflichtung zur Benutzung des Radweges durch die Verkehrszeichen "Radweg" (Zeichen 237), "gemeinsamer Rad- und Gehweg" (Z. 240) oder "getrennter Rad- und Gehweg" (Z. 241). "Zukünftig müssen sich insbesondere die motorisierten Verkehrsteilnehmer darauf einstellen, viel öfter Radfahrer auf der Fahrbahn anzutreffen - auch dort, wo möglicherweise ein Radweg vorhanden ist. Und diese Radfahrer machen dann nicht unbedingt etwas falsch!", erklärte das Straßenverkehrsamt in Heinsberg gestern schriftlich. "Die neue Philosophie baut darauf, dass die Radfahrer auf der Fahrbahn vom Kraftfahrzeugverkehr intensiver, bewusster wahrgenommen und eher als Partner empfunden werden und es durch diese permanente Wahrnehmung weniger Unfälle an den bisherigen Konfliktpunkten - wie Einmündungen, Kreuzungen, Kreisverkehren - geben wird."

Nach den großen Städten haben die zuständigen Straßenverkehrsbehörden im ländlichen Raum in Zusammenarbeit mit der Polizei und den Straßenbaubehörden begonnen, die vielen Kilometer Radwege zu überprüfen und nicht mehr zulässige Schilder abzubauen, so zum Beispiel im Kreis Heinsberg. Zuständige Straßenverkehrsbehörden für sämtliche straßenverkehrsrechtlichen Entscheidungen sind das Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg für die Stadt Wassenberg und die Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht sowie die örtlichen Ordnungsbehörden der anderen Städte im Kreis Heinsberg.

"Der Radfahrer soll nun in aller Regel frei entscheiden können, einen rechtsseitig gegebenenfalls vorhandenen Radweg zu benutzen oder auf der Fahrbahn zu fahren. Die Anordnung der Benutzungspflicht durch das Verkehrszeichen stellt eine Einschränkung dieser Entscheidungsfreiheit dar und unterliegt denselben strengen Anforderungen wie jede andere Einschränkung des fließenden Verkehrs", erläuterte das Straßenverkehrsamt in einer Pressemitteilung. "Linke Radwege - also solche entgegen der Fahrtrichtung - dürfen nur benutzt werden, wenn ihre Benutzung entweder ausnahmsweise durch Verkehrszeichen vorgeschrieben oder durch ein Zusatzschild mit einem Fahrrad-Piktogramm und dem Wort ,frei' erlaubt ist." Benutzungspflicht und Freigabe, egal für welche Fahrtrichtung, gelten wie andere Schilderregelungen in der Straßenverkehrsordnung jeweils vom Schild bis zur nächsten Einmündung oder Kreuzung. Wird keine Wiederholung angezeigt, endet die jeweilige Anordnung dort.

Foto: RP (Archiv)

(RP)
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