Kreis Heinsberg Kreis Heinsberg erhöht Entgelt für seine Tageseltern

Kreis Heinsberg · Bei Tagesmüttern und Tagesvätern beim Kreisjugendamt werden Verantwortung und Engagement ab August finanziell besser entlohnt.

Die ab 1. August geltenden neuen Richtlinien zur Handhabung der Kindertagespflege tragen der verantwortungsvollen Arbeit von Tagespflegepersonen Rechnung und sind darüber hinaus als wichtiger Schritt in Richtung einer vom Gesetzgeber geforderten "leistungsgerechten Bezahlung" zu werten. So sehen es sowohl der Jugendhilfeausschuss des Kreisjugendamtes Heinsberg, der diese in seiner Juni-Sitzung verabschiedete, als auch die Kreisverwaltung, die diese Leitlinien vorgeschlagen hatte.

Kindertagespflege ist ein Betreuungsangebot für Kinder im Alter von null bis 14 Jahren. Da vor allem in den vergangenen Jahren der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kleinkinder stark zugenommen hat, gewinnt die Kindertagespflege als gleichrangiges Betreuungsangebot neben der Kindertageseinrichtung zunehmend an Bedeutung. Diese Aufgabe wird von qualifizierten, engagierten und flexiblen Tagespflegepersonen geleistet, die mit einer Pflegeerlaubnis bis zu fünf Kinder zeitgleich betreuen können. Nach den seit 2013 gültigen Sätzen wurden die Tagesmütter und Tagesväter bisher je nach persönlichem Qualifizierungsstand mit 3,30, 3,90 oder maximal 4,60 pro Stunde und Kind bezahlt.

Ab dem 1. August gelten nun andere Sätze, teilt die Kreisverwaltung mit: Tagespflegepersonen starten nach der Grundqualifizierung mit einem Stundensatz von 5,10 Euro, nach Abschluss der geforderten 160-Stunden Qualifizierung und Prüfung erhöht sich dieser Satz auf 5,90 Euro pro Stunde pro Kind. Mit dieser deutlichen Erhöhung sollen das Berufsbild gestärkt und die Einkommensmöglichkeit der Betreuungsperson auf solidere Füße gestellt werden.

Zur Ausstattung können Tagespflegepersonen weiterhin auf Antrag pro Betreuungsplatz für ein Kind unter drei Jahren einmalig einen Zuschuss in Höhe von 500 Euro erhalten. Eltern aus Übach-Palenberg, Wegberg, Wassenberg, Gangelt, Waldfeucht und Selfkant, die für ihr Kind eine Betreuung in einer Kindertagespflege benötigen, können beim Kreisjugendamt Heinsberg einen entsprechenden Antrag stellen.

Bei Aufnahme eines Betreuungsverhältnisses wird die Tagespflegeperson direkt vom Jugendamt bezahlt. Die Eltern werden - wie beim Besuch eines Kindergartens - zur Zahlung eines Elternbeitrags herangezogen. Die zurzeit gültigen Elternbeitragstabellen können auf der Internetseite des Kreises Heinsberg eingesehen werden.

Aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege sucht das Kreisjugendamt Heinsberg in seinem gesamten Zuständigkeitsbereich weiterhin engagierte Personen, die sich dieser Aufgabe stellen wollen. In Kooperation mit der Anton-Heinen-Volkshochschule bietet das Kreisjugendamt Heinsberg ab dem 12. September einen neuen Vorbereitungskursus an. Interessenten können sich an Fachberaterinnen Melanie Flecken, Telefon 02452 135114, oder Irmgard Küppers, Telefon 02452 135116, wenden.

(RP)
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