Kreis Heinsberg Kartierung des Geologiedienstes

Kreis Heinsberg · Der Geologische Dienst NRW führt bis November 2018 im Kreis Heinsberg Arbeiten für die bodenkundliche Landesaufnahme durch. Zur Erledigung der Untersuchungen müssen die Beauftragten fremde Grundstücke betreten. Dazu bestehen gesetzliche Regelungen, unter anderem im Landesbodenschutzgesetz.

Die regionalen Untersuchungen dienen einer allgemeinen Bestandsaufnahme des Bodens und des Untergrundes. Die Ergebnisse werden in amtlichen Karten veröffentlicht. Sie sind wichtige Unterlagen für viele Aufgaben, u. a. in der Land- und Forstwirtschaft, im Bauwesen, in der Forschung und im Unterricht. Im Rahmen der Kartierung sind kleine Handbohrungen notwendig, stellenweise auch Entnahmen von Bodenproben.

Die Grundstückseigentümer haben den Beauftragten des Geologischen Dienstes das Betreten ihrer Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden jederzeit zu gestatten. Etwaige Schäden werden nach den gesetzlichen Bestimmungen ersetzt. Die Beauftragten können sich ausweisen und sind gehalten, Rücksicht auf die aktuelle Nutzung der Grundstücke zu nehmen. Es wird gebeten, die Mitarbeiter des Geologischen Dienstes NRW bei ihren Aufgaben zu unterstützen.

(RP)
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