Kreis Heinsberg Für den Notfall gibt's die Vorsorge-Mappe

Kreis Heinsberg · Entgegen landläufiger Meinung ist es kein Alte-Leute-Thema, sondern für jeden Menschen ab 18 Jahre wichtig: Mit der kostenlosen Vorsorge-Mappe hält der Kreis Heinsberg ab sofort ein wertvolles Service-Angebot für seine Bürger bereit.

 Klaus Heinrichs und Volkhard Dörr von der Stabsstelle Demografischer Wandel und Sozialplanung sowie Landrat Stephan Pusch und Sozialdezernentin Liesel Machat stellten im Heinsberger Kreishaus die Vorsorge-Mappe vor.

Klaus Heinrichs und Volkhard Dörr von der Stabsstelle Demografischer Wandel und Sozialplanung sowie Landrat Stephan Pusch und Sozialdezernentin Liesel Machat stellten im Heinsberger Kreishaus die Vorsorge-Mappe vor.

Foto: Kreis Heinsberg

Die meisten trifft es wie ein Blitz aus heiterem Himmel: Ein Unfall, ein medizinischer Notfall oder eine Demenzerkrankung können dazu führen, dass Menschen ihren Willen nicht mehr wirksam äußern können. Wer aber trifft dann die Entscheidungen? Wer regelt die Finanzen? Wer kümmert sich um Mietverträge, Versicherungen, Renten und Sozialleistungen?

Viele meinen, dass dann automatisch nahe Angehörige wie Ehepartner oder Eltern vertretungsberechtigt sind. Das ist aber nicht so. Denn auch nahe Angehörige dürfen nur dann Entscheidungen treffen, wenn der- oder diejenige im Besitz einer entsprechenden Vollmacht ist. Daher ist es erforderlich, für den Fall der eigenen Hilfsbedürftigkeit rechtzeitig vorzusorgen und Vertrauenspersonen auszuwählen, die bereit sind, im Bedarfsfall tätig zu werden. Das kann durch eine Vorsorgevollmacht geschehen, die neben der Betreuungsverfügung und dem kleinen Notfallausweis fürs Portemonnaie Teil der neuen kostenlosen Vorsorge-Mappe des Kreises Heinsberg ist. Herausgeber der Vorsorge-Mappe ist die Betreuungsstelle des Kreises Heinsberg, die der Stabsstelle Demografischer Wandel und Sozialplanung angegliedert ist. Die Mitarbeiter der Betreuungsstelle stehen mit ihrem Fachwissen den Bürgern des Kreises Heinsberg in allen betreuungs- und vorsorgerechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung. Dort besteht auch die Möglichkeit, die Unterschrift auf einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung öffentlich beglaubigen zu lassen - man muss also dafür nicht unbedingt zum Notar.

"Ich bin stolz auf dieses Angebot, und man sieht, dass sich aus den Diskussionen, die wir zum Beispiel zum Thema ,Älterwerden im Kreis Heinsberg' führen, ganz praktische und wertvolle Konsequenzen ergeben", sagte Landrat Stephan Pusch, als er die neue Vorsorge-Mappe gemeinsam mit Sozialdezernentin Liesel Machat sowie Volkhard Dörr und Klaus Heinrichs von der Stabsstelle Demografischer Wandel und Sozialplanung im Heinsberger Kreishaus vorstellte.

Mit der Vorsorge-Mappe leistet der Kreis Heinsberg laut Landrat Pusch einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung gerichtlich angeordneter Betreuungen. Die Zahl der rechtlichen Betreuungen ist im gesamten Kreisgebiet auf 5170 gestiegen. Somit stellt die Vorsorge-Mappe eine konkrete und vor allem kostenlose Alternative zur rechtlichen Betreuung dar. Den Bürgern des Kreises Heinsberg werde mit dem neuen Angebot ein hohes Maß an Selbstbestimmung und Autonomie ermöglicht. Die Zahl der rechtlichen Betreuungen soll sich dadurch langfristig verringern.

Mit der Vorsorgevollmacht können eine oder mehrere Vertrauenspersonen bestimmt werden. Wichtig ist, dass auch Jüngere Vorsorgemaßnahmen ergreifen. "Dieses Thema ist für jeden Menschen ab 18 Jahre wichtig. Jeder Mensch kann durch ein unvorhergesehenes Ereignis auf die Entscheidungsbefugnis anderer angewiesen sein", sagte Klaus Heinrichs. Durch die Vorsorgevollmacht werde ein hohes Maß an Selbstbestimmung erreicht und zugleich ein gerichtliches Verfahren zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung vermieden.

(RP)
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