Kreis Heinsberg Explosion bei Anträgen auf "Kleinen Waffenschein"

Kreis Heinsberg · Die Polizei erwischte Jugendliche mit Luftdruckgewehr und -pistole. Diese werden kreisweit wohl immer öfter geführt.

Kreis Heinsberg: Explosion bei Anträgen auf "Kleinen Waffenschein"
Foto: Polizei Kreis Heinsberg

Fühlen sich die Menschen unsicherer als letztes oder vorletztes Jahr? Dies zu vermuten, legen Zahlen der Polizei Heinsberg nahe. Von Januar bis Mai wurden bei der Kreispolizeibehörde 472 Anträge auf den sogenannten Kleinen Waffenschein bewilligt, während die Zahl im selben Vorjahreszeitraum bei lediglich 19 bewilligten Anträgen gelegen hatte.

Veröffentlicht hat die Kreispolizei diese Zahlen, nachdem am Dienstagnachmittag zwei 16-jährige Jugendliche aus Übach-Palenberg in ihrem Ort mit einem Luftdruckgewehr und einer Luftdruckpistole auf einem Kohleberg erwischt worden waren. Zeuge hatten die Polizei alarmiert (die RP berichtete). Die Jugendlichen gaben auf Nachfrage der Polizei an, auf Büchsen geschossen zu haben. Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet, hatte Polizeisprecher Karl-Heinz Frenken mitgeteilt und informierte in diesem Zusammenhang noch einmal allgemein über die Thematik "Erwerb und Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff-, Gas- und Signalwaffen".

 Die Zulassungszeichen "PTB" in einem Kreis und "F" in einem Fünfeck.

Die Zulassungszeichen "PTB" in einem Kreis und "F" in einem Fünfeck.

Foto: Polizei Kreis Heinsberg

Frenken erklärte: "Der Erwerb und Besitz solcher Waffen mit dem Zulassungszeichen ,PTB in einem Kreis' ist für Personen ab 18 Jahren frei. Allerdings benötigt man zum Führen dieser Waffen in der Öffentlichkeit den ,Kleinen Waffenschein'." Die Anträge darauf nehmen zu, ergeben die Statistiken der Polizei im Kreis Heinsberg: 2012 waren es 52, ein Jahr später 35, 2014 waren es 47, 2015 wiederum 68 - in diesem Jahr nun aber schon 472.

Die Polizei warnt vor dem Gebrauch solcher Waffen: "Der Umgang mit solchen Waffen mit PTB-Zeichen sollte geübt und diese auch nicht leichtfertig verwendet werden. Auf öffentlichen Veranstaltungen gilt generell ein Verbot, Waffen aller Art zu führen. Ein Verstoß stellt ein Vergehen nach dem Waffengesetz dar. Knall- und Gaswaffen dürfen nur auf Schießständen verwendet werden. Die Schussabgabe außerhalb derer ist verboten."

Neben den Waffen mit PTB-Zeichen gibt es die Druckluft-, Federdruck- oder Druckgas-Waffen, die den Buchstaben "F" in einem Fünfeck aufgedruckt tragen. Diese Waffen dürfen nur Personen über 18 Jahre besitzen. Berechtigte können sie auf dem eigenen Grundstück laut Frenken dann benutzen, wenn die Geschosse dieses nicht verlassen: "Ansonsten dürfen sie in einem geschlossenen Behältnis zum Schießstand transportiert und dort genutzt werden. Ein Führen dieser Waffen ist generell verboten."

Auch Spielzeugwaffen, die Eltern oder Großeltern ihren Kindern überlassen und die echten Waffen zum Verwechseln ähnlich sehen, die Polizei spricht von "Anscheinswaffen"), dürfen in der Öffentlichkeit nicht geführt werden. Zu groß wäre die Gefahr, dass sie für echt gehalten werden. Nachdem zwei Jugendliche in Übach-Palenberg am Dienstag von der Polizei mit Waffen in der Öffentlichkeit angetroffen worden waren, mahnt die Kreispolizei: "Vor allem wäre es für die Polizei, nicht nur im Kreis Heinsberg, wünschenswert, wenn Erziehungsberechtigte prüfen würden, mit welchen Waffen ihr Kind unterwegs ist und ob es sich statt einer Spielzeugpistole vielleicht doch um eine Druckluft- oder Druckgaswaffe handelt." Sicherer als mit einer Waffe könne man sich übrigens durch den Besuch eines Selbstbehauptungskurses schützen. Auch seien akustische Signalgeber hilfreich. Informationen dazu erteilt die Polizei unter der Rufnummer 02452 9200 (Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr).

(spe)
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