Kreis Heinsberg Erwerbslosigkeit ist Armutsrisiko Nummer 1

Kreis Heinsberg · Aus dem Arbeitslosenreport: Immer mehr Hartz-IV-Empfänger verschulden sich beim Jobcenter.

Mehr als jeder vierte erwerbsfähige Hartz-IV-Empfänger im Kreis Heinsberg arbeitet und bleibt trotzdem auf Unterstützung angewiesen. Das geht aus dem Arbeitslosenreport der Freien Wohlfahrtspflege NRW hervor, zu der auch der Caritasverband für das Bistum Aachen gehört. Während die Arbeitsagentur in NRW bei der Veröffentlichung der Novemberzahlen den Tiefstand bei der Arbeitslosigkeit in NRW hervorhebt, legen die Wohlfahrtsverbände in Nordrhein-Westfalen mit dem Arbeitslosenreport ihren Schwerpunkt auf die genaue Analyse der Situation für Langzeitarbeitslose.

Im Kreis Heinsberg ist mehr als jeder vierte Hartz-IV-Empfänger (27,1 Prozent) im erwerbsfähigen Alter trotz Arbeit arm. Damit liegt der Kreis leicht über dem Landesdurchschnitt: 26 Prozent der Erwerbstätigen in NRW beziehen als sogenannte "Aufstocker" gleichzeitig Hartz-IV-Leistungen. Rund 17,1 Prozent der erwerbstätigen "Aufstocker" im Kreisgebiet sind sogar in Vollzeit beschäftigt, der Landesdurchschnitt liegt bei 14 Prozent.

"Der Arbeitslosenreport NRW zeigt auf, dass sich an der Armutslage wenig geändert hat. Mehr als 16 Prozent der Bevölkerung in NRW waren 2014 nach wie vor armutsgefährdet, wobei das größte Armutsrisiko die Erwerbslosen tragen. Von ihnen zählen sogar 57 Prozent zu den Armutsgefährdeten", sagt Roman Schlag, Fachreferent für Arbeitsmarktpolitik beim Caritasverband für das Bistum Aachen. Nach EU-Definition gelten Menschen als armutsgefährdet, wenn sie mit weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung auskommen müssen. Ein Einpersonenhaushalt zählt dazu, wenn ihm weniger als 895 Euro pro Monat zur Verfügung stehen.

Die Zahl der Hartz-IV-Empfänger, die dringende Ausgaben nicht aus dem Regelsatz bestreiten können und die deshalb ein Darlehen vom Jobcenter benötigen, stieg kontinuierlich an, so der Arbeitslosenreport NRW. Auch für den Kreis Heinsberg weist der Datenreport aus, dass im Durchschnitt 2014 das Jobcenter 101 Darlehen gewährt hat. Jobcenter können in monatlichen Raten rückzahlbare Darlehen dann gewähren, wenn die Anschaffung unbedingt notwendig ist oder eine Notsituation besteht und sie nicht aus dem monatlichen Regelsatz finanziert werden kann. Oft handelt es sich dabei um außerordentliche Ausgaben für Kühlschränke, Waschmaschinen, Stromnachzahlungen oder Mietkautionen.

(RP)
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