Kreis Heinsberg Bus und Bahn im AVV: neue Preise

Kreis Heinsberg · Preise steigen zum 1. Januar um durchschnittlich 2,55 Prozent. Steigende Kostenentwicklung besonders im Bereich Personal ist ein Grund dafür.

Im Aachener Verkehrsverbund (AVV) steigen die Preise für die Nutzung von Bussen und Bahnen zum 1. Januar um durchschnittlich 2,55 Prozent. Nicht erhöht werden mit Ausnahme der Aufrundung der Fünf-Cent-Endungen (betroffen sind drei Preise) die Preise im Bartarif sowie das Fahrrad-Ticket.

Zu der Preiserhöhung führen die steigende Kostenentwicklung, insbesondere im Bereich Personal, aber ebenso nicht dynamisierte oder sinkende Zuschüsse und Ausgleichszahlungen von Bund und Land. Ferner tragen notwendige Kapazitäts- und Leistungsausweitungen im Nahverkehr sowie beispielsweise Investitionen in moderne Informationstechnologien und elektronisches Ticketing zu der Preisanpassung bei. Neue Tarifprodukte ergänzen zum Januar das Ticketsortiment. Als Pilotversuch wird im Kreis Heinsberg zum 1. Januar das "Senioren-Ticket Kreis Heinsberg" neu angeboten. Das Ticket ist erhältlich für Personen ab 63 Jahre und im Gegensatz zum Aktiv-Abo ganztägig gültig. Das Ticket ist als Monatskarte für 56,80 Euro sowie im Abonnement für 48 Euro je Monat erhältlich und in allen Bussen und Bahnen im Kreis Heinsberg gültig. Daneben ist das bekannte Aktiv-Abo weiterhin im Kreis Heinsberg erhältlich.

Zudem wurde bereits am 1. November in Stolberg der neue City-Tarif eingeführt. In der Kernstadt von Stolberg kostet die Einzelfahrt dann 1,80 Euro. Die Zone des City-Tarifs entspricht der alten Kurzstreckenzone 29 wie vor Einführung des Flug-Tickets. Erhältlich ist auch ein 4-Fahrten-Ticket für 6,80 Euro.

Was tun mit bereits gekauften Tickets? Kunden können bereits im Vorverkauf erworbene Tickets (zum Beispiel 4-Fahrten- und Minigruppen-Tickets) noch bis drei Monate - also bis zum 31. März 2017 - nach Inkrafttreten des neuen Verbundtarifes ohne Zuzahlung nutzen. Danach abgelaufene Tickets können unter Zahlung des Differenzbetrags in den Kunden-Centern der Verkehrsunternehmen gegen ein neues Ticket umgetauscht werden. Alternativ ist eine Erstattung des Fahrgeldes gegen Rückgabe des ungenutzten Tickets gebührenfrei möglich.

In den Bussen besteht nach Ablauf des dreimonatigen Übergangszeitraums die Möglichkeit, ein Zusatzticket über den Differenzbetrag zu lösen. Wochen- und Monatskarten (auch Abos) gelten - unabhängig von ihrem jeweiligen Preisaufdruck - bis zum Ende des jeweils aufgedruckten Geltungszeitraums.

Alle Informationen zu Tickets, Preisen und Fahrplänen gibt es im Internet unter www.avv.de.

(RP)
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