Kreis Heinsberg Ausritt in die Natur nur mit einem Reitkennzeichen

Kreis Heinsberg · Alle Reiterinnen und Reiter, die in der freien Landschaft oder im Wald reiten, sind nach § 51 Landschaftsgesetz NRW verpflichtet, ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen zu führen. Darauf weist die Kreisverwaltung hin. Das Kennzeichen besteht aus zwei gelben Tafeln mit einem jährlich zu erneuernden Reitplaketten-Aufkleber. Die Reitkennzeichen und Jahresplaketten werden im Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung Heinsberg, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg, Telefon 02452 133690, ausgegeben.

Für private Reiter kostet die Erstausgabe von Reitkennzeichen mit Jahresplaketten je Pferd 40 Euro, die Jahresplaketten bei der Verlängerung je Pferd 30,50 Euro. Der Kreis Heinsberg weist darauf hin, dass das Reiten ohne gültiges Kennzeichen eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Ebenso wird auf die aktuelle Reitregelung im Kreis Heinsberg für das Reiten in der freien Landschaft und im Wald hingewiesen. Die Reitregelung im Kreis Heinsberg und die entsprechenden Reitwegekarten stehen auf der Internetseite des Kreises Heinsberg (www.kreis-heinsberg.de) unter der Rubrik Bürgerservice - Servicebereich Natur & Landschaft - Reiten zum Download bereit.

(RP)
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