Krefeld Zweitwohnsitzsteuer ab 2016: Bund der Steuerzahler kritisiert Krefeld

Krefeld · Die Stadt Krefeld hat beschlossen, zum 1. Januar 2016 eine Zweitwohnsitzsteuer einzuführen. Die soll zwölf Prozent der Nettokaltmiete ausmachen und vor allem Steuerpflichtige dazu bewegen, ihren Zweit- in einen Erstwohnsitz umzuwandeln. Von mehr Einwohnern profitiere die Stadt finanziell hinsichtlich der Einkommensteueranteile und der Schlüsselzuweisungen. Von einer Mehreinnahme von 250.000 Euro ist offiziell die Rede.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hält eine Zweitwohnsitzsteuer für Unsinn und kann auch in der Krefelder Logik keinen Sinn entdecken. Ein solcher Schritt decke kaum die Verwaltungskosten. Diese Einschätzung ist das Ergebnis einer gestern veröffentlichten Umfrage unter 80 nordrhein-westfälischen Kommunen, in denen eine Zweitwohnsitzsteuer bereits erhoben wird.

"Die Einnahmen, die durch diese Bagatellsteuer in den städtischen Haushalt fließen, sind teilweise kaum höher als die Kosten für die Erhebung und das Eintreiben der Steuer", bilanziert der Bund der Steuerzahler. Und selbst wenn die Verwaltungskosten vergleichsweise gering ausfielen, liege die Einnahme in einem niedrigen fünfstelligen Bereich - nicht gerade ein Geldsegen für die Städte. Daher fordert der BdSt erneut, diese Bagatellsteuer müsse abgeschafft und den Bürgern die Belastung erspart werden.

Zur Umfrage: Besonders drastisch ist das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag in Marienheide. Von den 101.600 Euro Zweitwohnungssteuer, die die Gemeinde 2014 erzielte, betrug der Verwaltungskostenanteil 88,58 Prozent der Einnahmen. In der Stadtkasse blieben also gerade mal 11.600 Euro. Ein ähnliches Bild zeigt sich in Bergisch Gladbach. Dort lag der Verwaltungskostenanteil bei 72 Prozent der Einnahmen, so dass von den 75.000 Euro, die die Stadt erzielte, gerade mal 21.000 Euro übrig blieben. Doch selbst in Windeck und Hürtgenwald, wo der Anteil für die Verwaltungskosten nur bei 1,08 und 1,7 Prozent der Einnahmen liegt, belaufen sich die bereinigten Einnahmen nur auf rund 40.000 und rund 10.000 Euro. "Damit können beide keine großen Sprünge machen", kommentiert Katharina te Heesen, Steuerexpertin des BdSt.

Auch die Begründung der Stadt Iserlohn, die wie Krefeld argumentiert, überzeugt sie nicht: Dort heißt es, dass durch die Zweitwohnsitzsteuer viele zur Vermeidung der Kosten ihren Zweit- in einen Erstwohnsitz umgewandelt hätten. Dadurch stieg die Einwohnerzahl, und die Stadt erhielt entsprechend höhere Schlüsselzuweisungen in Höhe von rund 400.000 Euro. "Doch auch das ist für eine Stadt dieser Größe eine vergleichsweise geringe Summe", meint te Heesen. Lobenswert zu erwähnen seien Steinfurt, Castrop-Rauxel, Hilden, Lindlar und Wiehl. Alle fünf hatten die Zweitwohnsitzsteuer eingeführt und wieder aufgegeben, nachdem klar war, dass sie keine nennenswerten Einnahmen brachte.

(RP)
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