Krefeld Zahl der Krefelder, die Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, steigt

Krefeld · Rund 45 Prozent der Leistungsempfänger leben in Krefeld beispielsweise in Wohn- oder Pflegeheimen. Sie sind mit 56 Jahren im Durchschnitt zwölf Jahre älter als die, die nicht in Einrichtungen leben.

Wer laufende Hilfe zum Lebensunterhalt bezieht, ist am unteren Ende der sozialen Sicherungssysteme angelangt: Die Zahlungen der Kommune an Erwerbsunfähige auf Zeit, an Vorruheständler mit niedriger Rente oder an längerfristig Erkrankte zählen neben dem so genanntem Hartz IV und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu den Leistungen, die finanzschwachen Männern und Frauen monatlich das Existenzminimum garantieren.

Krefeld bewegt sich bei der Entwicklung der Gesamtzahl auf einem Niveau oberhalb des Durchschnitts von Nordrhein-Westfalen. Im zurückliegenden Jahr bezogen 639 Personen in Krefeld laufende Hilfe zum Lebensunterhalt. Das waren 2,9 Prozent mehr als im Vorjahr. In NRW betrug die Zunahme 2,6 Prozent, im Regierungsbezirk Düsseldorf 6,8 Prozent. Das teilte das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (IT.NRW) am Freitag mit. Während die Zahl der Betroffenen, die sich zum Zeitpunkt des Leistungserhalts in einer Einrichtung befanden (zum Beispiel in Wohn- oder Pflegeheimen), deutlich zurückging (minus 4,9 Prozent), stieg sie bei denen, die außerhalb einer Einrichtung lebten, deutlich an (plus 10,4 Prozent. In Zahlen: Statt 316 lebten 349 Leistungsempfänger außerhalb einer Einrichtung; 290 (statt 305) lebten in einer Einrichtung.

Im Regierungsbezirk Düsseldorf ist in allen Kategorien eine deutlichere Zunahme als in Krefeld festzustellen. Die Zahlen beispielsweise in der Stadt Mönchengladbach liegen fast doppelt so hoch. Dort ist allerdings gegen den Trend eine Abnahme zu verzeichnen.

Die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt soll vor allem den Grundbedarf an Nahrung, Kleidung, Unterkunft und Heizung decken. Personen, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind, können neben den maßnahmebezogenen Sozialhilfeleistungen auch Hilfen zum Lebensunterhalt erhalten. Dieser so genannte weitere notwendige Lebensunterhalt umfasst insbesondere Kleiderbeihilfen oder Barbeträge (Taschengelder) zur freien Verfügung.

Ende 2015 bezogen in Nordrhein-Westfalen 107.013 Personen Sozialhilfe in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Wie Information und Technik Nordrhein- Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, waren das 2715 oder 2,6 Prozent mehr Empfänger Ende 2014 (damals: 104.298).

Bei den Empfängern handelte es sich im vergangenen Jahr überwiegend um Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit (91,5 Prozent). Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten in Nordrhein-Westfalen fast so viele Frauen (49,5 Prozent) wie Männer (50,5 Prozent).

Nahezu zwei Drittel (63,6 Prozent) der nordrhein-westfälischen Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt lebten Ende 2015 in Einrichtungen. Für diesen Personenkreis wird die Hilfe in der Regel ergänzend zu anderen gewährten Leistungen gezahlt. Mit durchschnittlich 56 Jahren waren die Leistungsbezieher in Einrichtungen zwölf Jahre älter als jene Empfänger, die nicht in Einrichtungen untergebracht waren (44 Jahre).

(RP)
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