Krefeld Westwall-Streit beschäftigt jetzt auch die Bezirksregierung

Krefeld · Nach dem Einspruch der CDU haben UWG und Bürgergesellschaft Stadtmitte Schritte gegen die Entscheidung des Bauausschusses zur Verkehrsführung am Kaiser-Wilhelm-Museum unternommen.

 Jetzt muss die Bezirksregierung entscheiden: Die Bürgergesellschaft Stadtmitte hält es für rechtlich falsch, dass die Verwaltung die Straße vor dem Kaiser-Wilhelm-Museum mit der Begründung geschlossen hält, dass hier in Zukunft Umbauarbeiten erfolgen werden.

Jetzt muss die Bezirksregierung entscheiden: Die Bürgergesellschaft Stadtmitte hält es für rechtlich falsch, dass die Verwaltung die Straße vor dem Kaiser-Wilhelm-Museum mit der Begründung geschlossen hält, dass hier in Zukunft Umbauarbeiten erfolgen werden.

Foto: Endermann

Der rechtliche Streit um den Beschluss des Bauausschusses zur künftigen Verkehrsführung auf dem Westwall vor dem Kaiser-Wilhelm-Museum geht in die nächste Runde. Nachdem vier Ausschussmitglieder der CDU am Dienstag form- und fristgerecht Einspruch gegen die Entscheidung des Ausschusses eingelegt hatten und Oberbürgermeister Frank Meyer inzwischen darüber informiert wurde, kündigen jetzt auch die UWG sowie Siggi Leigraf, Vorsitzender der Bürgergesellschaft Stadtmitte, in diesem Punkt juristische Prüfungen an.

Schriftlich teilte Ratsfrau Ruth Brauers dem Verwaltungschef mit, dass dieser Beschluss des Bauausschusses nach Auffassung der UWG-Ratsgruppe "das geltende Recht verletzt". Die UWG erklärt, dass eine Beanstandungspflicht aufgrund der Gemeindeordnung besteht und der OB daher aktiv einschreiten muss. Brauers kritisiert, dass "die Zusammensetzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Mobilität kein Spiegelbild des Rates der Stadt Krefeld ist, sondern eine Zählgemeinschaft" und damit dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes widerspricht. Eine offizielle Antwort des Oberbürgermeisters liegt bisher nicht vor.

Ebenfalls rechtliche Bedenken zur Verkehrssituation am Westwall hat Siggi Leigraf. Der Vorsitzende der Bürgergesellschaft Stadtmitte hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Fachaufsichtbeschwerde eingelegt und um Prüfung der Rechtslage gebeten, da die derzeitige Sperrung des Westwalls vor dem Museum nach Meinung der Bürgergesellschaft rechtswidrig sei. "Die Sperrung während der Umbauzeit des Museums war notwendig. Dafür gab es eine Sondernutzungsgenehmigung, die von der Stadt Krefeld erteilt wurde", erklärt Leigraf. "Diese Sondernutzungsgenehmigung ist aber bereits Ende März 2016 abgelaufen und wurde nicht verlängert. Der Umbau des Museums inklusive der Gastronomie ist bereits seit Anfang Juli 2016 beendet und das Museum für Besucher geöffnet. Der Westwall vor dem Museum ist eine öffentliche Straße nach dem Straßen-Wegegesetz NRW. Die Straße ist nicht eingezogen und die Einziehung ist auch nicht in die Wege geleitet worden."

Die Bürgergesellschaft hält es daher für nicht gerechtfertigt, dass trotz allem die Verwaltung die Straße mit der Begründung geschlossen hält, dass hier in Zukunft Umbauarbeiten erfolgen werden. Leigraf: "Diese Umbauarbeiten, beginnend mit den Leitungsverlegungen der Stadtwerke, werden aber frühestens in paar Monaten starten können. Nach unserer Rechtsauffassung müsste die Stadtverwaltung die Straße bis zu dem Zeitpunkt für den Verkehr öffnen."

(RP)
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