Krefeld Werden rechtswidrige Gebühren erstattet?

Krefeld · Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Krefelder Entwässerungsgebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser formell und in der Höhe für mehrere Jahre für rechtswidrig erklärt. Welche Folgen ergeben sich daraus?

 Die Abwässer aus der Stadt Krefeld werden im Klärwerk der EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co gereinigt. Die Konditionen sind in einem Vertrag mit vierjähriger Laufzeit festgeschrieben.

Die Abwässer aus der Stadt Krefeld werden im Klärwerk der EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co gereinigt. Die Konditionen sind in einem Vertrag mit vierjähriger Laufzeit festgeschrieben.

Foto: Thomas Lammertz

Die Stadt hat es offiziell mitgeteilt bekommen: Ihre Abwassergebühren sind seit Jahren rechtswidrig überhöht. Ihre Verfahrensweise ist sowohl formell als auch materiell rechtswidrig (wir berichteten exklusiv). Ralf Bongen, Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf, schrieb den Vertretern der Stadt Krefeld auch die Details in einer vierstündigen mündlichen Verhandlung ins Stammbuch. Erfolgreich geklagt hatten unter anderem die Krefelder Bürger Manfred Westphal und Karl-Heinz Thiel.

Gibt es jetzt für die Krefelder Gebührenzahler Geld zurück?

Nein. Anspruch darauf, unrechtmäßig eingezogene Gebühren erstattet zu bekommen, haben nur diejenigen, die erfolgreich geklagt haben, oder die, mit denen sich die Stadt außergerichtlich in einem Vergleich geeinigt hat.

War das immer schon so?

Nein. Bis vor wenigen Jahren gab es die Möglichkeit, Widerspruch gegen einen Gebührenbescheid einzulegen und eines Gerichtsurteils zu harren. Das hat der Gesetzgeber geändert. Der Widerspruch wurde abgeschafft. Der Bürger muss sofort den Weg zum Verwaltungsgericht gehen.

Gibt es jetzt keine Möglichkeit mehr, ohne persönliche Klage unrechtmäßig erhobene Gebühren erstattet zu bekommen?

Doch. Der Rat der Stadt Krefeld hat die Möglichkeit, die Klage eines Betroffenen als so genannte Musterklage zu werten. Das hätte im Erfolgsfall zur Folge, dass alle Gebührenzahler entschädigt würden.

Welche Rolle spielt die Politik in Gebührenfragen?

Eine wichtige. Die Politik hat maßgebliche Gestaltungsmöglichkeiten, was die so genannten kalkulatorischen Kosten hinsichtlich Abschreibung und Verzinsung ausmacht. In Krefeld ist in Bezug auf die Abschreibung die bürgerfreundliche Methode gewählt worden. Die Stadt schreibt ihre Kanäle und Entsorgungsanlagen nach dem Anschaffungswert ab. Sie hätte auch die Möglichkeit, nach dem höheren Wiederbeschaffungszeitwert abzuschreiben. Bei der Verzinsung hingegen hat sie das zulässige Maß bereits überschritten.

Hat die Politik ein Interesse an geringen Gebühren?

Zumindest sollte sie ein Interesse daran haben. In der Praxis ist es jedoch so, dass die Politiker alle Mühe haben, den Haushalt der Stadt Krefeld in Ausgabe und Einnahmen wieder in ein Gleichgewicht zu bringen. Die kalkulatorischen Kosten sind geeignet, Millionenbeträge in den Stadtsäckel abzuführen, ohne das gesetzliche Kostenüberschreitungsverbot für Gebühren zu verletzen.

Wie lange verlangt die Stadt schon rechtswidrig überhöhte Gebühren?

Der Richter hat dies für die Jahre 2012 und 2013 festgestellt. Weil sich in den Jahren danach nichts Grundlegendes geändert hat, trifft die Feststellung auch mit ziemlicher Sicherheit für 2014 und 2015 zu. Darüber hinaus ist anzunehmen, dass auch die Jahre vor 2012 betroffen sind. Formell waren die Gebührenbescheide seit 2004 rechtswidrig, als der Betriebsführungsvertrag mit den Stadtwerken geschlossen wurde und das Privatunternehmen unzulässigerweise hoheitliche Aufgaben übernahm. Ob die Bescheide seitdem auch materiell falsch waren, lässt sich nicht sagen, allenfalls vermuten.

Die Millionenüberweisungen aus dem eigenähnlichen Betrieb Stadtentwässerung an die Stadt waren also rechtens?

Insoweit sie aus korrekt erhobenen kalkulatorischen Abschreibungen und kalkulatorischer Verzinsung stammen, ja. Laut Gericht war die kalkulatorische Verzinsung aber schon im Jahr 2012 überhöht.

Wie kann ich als Bürger überhaupt feststellen, ob die Gebühr fehlerhaft und im Zweifel rechtswidrig ist?

Die Stadt muss den Bürgern ihre Gebührenkalkulation samt allen Unterlagen, aus denen sich die Kosten errechnen, auf Wunsch offen legen. Eine Bewertung ist schwierig.

Tut Sie das?

Entgegen den Beteuerungen vor Gericht, den Bürgern Transparenz zu gewähren, sperrt sich die Stadt gegen entsprechende Anfragen. Selbst die Presse hat es mitunter schwer, entsprechende Unterlagen einzusehen beziehungsweise Auskünfte zu bekommen.

Ist die Stadt in der Gebührenfrage einsichtig?

Selbstkritik scheint in der Stadtverwaltung in dieser Frage unterentwickelt. Es gab im Vorfeld genug Anzeichen, dass die Methode der Erhebung und die Höhe der Gebühren rechtswidrig sind. Ein Interesse daran, das zu ändern, gab es nicht. Das Problem besteht darin, dass die rechtswidrigen Gebührenbescheide dennoch rechtswirksam sind, so lange sie nicht prozessual erfolgreich angefochten werden.

Haben sich die Ratsfraktionen nach der Erkenntnis aus dem Verwaltungsgerichtsverfahren schon öffentlich positioniert?

Nein. Sie vermeiden, das heiße Eisen anzupacken, wohl auch in dem Eingeständnis, im Vorfeld in ihrer politischen Rolle versagt zu haben. Sie sind ihrer Aufgabe, im Interesse der Stadt und ihrer Bürger handeln zu müssen, nur einseitig nachgekommen.

Werden die Krefelder in Zukunft geringere Gebühren zahlen müssen?

Nicht unbedingt. Der Schuss kann auch nach hinten losgehen. Die Stadt hat die zulässige Möglichkeit, für die zu mindernden Posten einen Ausgleich zu suchen. Einzige Bedingung: Die höheren Posten müssen rechtskonform sein. Die Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert wäre zum Beispiel eine solche korrekte Möglichkeit zur Kompensation für die zu mindernden Posten in der Gebührenkalkulation.

Kann das die Stadtverwaltung selbstständig entscheiden?

Nein. Eine solch grundsätzliche Abkehr von der bisherigen Praxis muss vom Rat der Stadt beschlossen werden - in öffentlicher Sitzung.

(RP)
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