Oberstaatsanwalt Axel Stahl Werden Einbrecher hart genug bestraft, Herr Oberstaatsanwalt?

Krefeld · Wenn man täglich mit Meldungen über dreiste Einbrüche konfrontiert ist, fragt man sich: Haben die Täter gar keine Sorge, erwischt zu werden? Wir sprachen darüber mit dem Krefelder Oberstaatsanwalt Stahl.

"Dass Einbrecher zu milde behandelt werden, stimmt ganz sicher nicht": Oberstaatsanwalt Axel Stahl im RP-Gespräch.

"Dass Einbrecher zu milde behandelt werden, stimmt ganz sicher nicht": Oberstaatsanwalt Axel Stahl im RP-Gespräch.

Foto: Lothar Strücken

Täglich hat man in Krefeld Polizeimeldungen über Einbrüche zu schreiben, die von der Gier nach Beute ebenso erzählen wie von offensichtlicher Sorglosigkeit der Täter, auf frischer Tat gefasst zu werden. Einbrüche am helllichten Tag, Einbrüche in Siedlungen, wo Häuser und Gärten gut einsehbar sind, Einbrüche in mehreren Anläufen über Terrasse, Garage und Vordertür, als habe man alle Zeit der Welt, das Ziel der Begierde zu umrunden - die Täter sind offenbar von vielem getrieben, nur nicht von der Furcht, der Justiz in die Hände zu fallen. Wir sprachen darüber mit Oberstaatsanwalt Axel Stahl, Sprecher der Krefelder Staatsanwaltschaft, und wollten auch wissen, ob die Justiz die oft traumatische Verunsicherung von Einbruchsopfern in den Urteilen berücksichtigt.

Die Einbruchszahlen jedenfalls steigen: Im ersten Halbjahr wurden 499 Einbrüche und Einbruchsversuche gezählt - im Vorjahreszeitraum waren es noch 405.

Einbrecher gehen kaltblütig und dreist vor, brechen am helllichten Tag ein und gehen große Risiken ein, entdeckt zu werden. Kann es sein, dass das auch daran liegt, dass die deutsche Justiz sie milde behandelt, wenn sie erwischt werden?

Stahl Dass Einbrecher zu milde behandelt werden, stimmt ganz sicher nicht. Wir nutzen in Krefeld die ganze Weite der Strafprozessordnung in der Bekämpfung der Einbruchskriminalität aus und arbeiten dabei hervorragend mit den Ermittlungsrichtern des Amtsgerichts zusammen. Dieser Linie entspricht auch die Spruchpraxis des Amts- und Landgerichts Krefeld. Unlängst wurden hier die Mitglieder einer Einbrecherbande zu Freiheitsstrafen von viereinhalb bis fünf Jahren verurteilt, was Tränen auf der Anklagebank ausgelöst hat. Damit hatten die Täter nicht gerechnet.

Einbrüche in NRW 2014 – Daten und Fakten
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Wie werden Einbrecher bestraft, sagen wir, bei einem "normalen" Einbruch: Aufbrechen, rein, alles durchwühlen, Sachschaden, Diebesgut und wieder raus, niemand kommt direkt zu Schaden?

Stahl Ein solcher Einbruch wird der mittleren Kriminalität zugerechnet; die Strafen liegen bei mindestens sechs Monaten bis zehn Jahren Haft.

Wie sehr nimmt die Justiz die Opfer wahr? Wie wertet die Rechtsprechung denn einen Einbruch ohne Verletzte: als Versicherungsschaden? Oder wird auch angemessen berücksichtigt, dass das Eindringen in die Privatsphäre für viele oft fast traumatisch ist, auch wenn ausschließlich Sachschaden angerichtet wurde? Spielt das eine Rolle bei der Strafzumessung?

Stahl Die Justiz nimmt die Opfer sehr wohl in den Blick. Die traumatisierende Wirkung eines Einbruchs fließt in die Bewertung eines Falles mit ein. Wir sind auch immer bemüht, die Opfer zu hören; ihr Empfinden spielt bei der Rechtsfindung und auch bei der Strafzumessung eine Rolle.

Hätten Richter einen Ermessensspielraum, dass sie also sagen: Um der Verbrechensprävention willen verhängen wir härtere Strafen?

Stahl Jede Tat wird zunächst individuell gewürdigt, und auch die Strafe soll zunächst den Täter nach seinen Gegebenheiten treffen. Aber natürlich gehören auch generalpräventive Erwägungen zur Vorbeugung zu den Gesichtspunkten, die bei der Strafzumessung berücksichtigt werden können. Inwieweit dies im Einzelfall geschieht, ist vorrangig Aufgabe des zur Entscheidung berufenen Gerichts. Als Staatsanwälte versuchen wir diesem Aspekt im Rahmen unsrer Wahrnehmung der Sitzungsvertretung den entsprechenden Raum einzuräumen.

Anders gefragt: Schrecken unsere Strafen genug ab?

Stahl Das ist nicht leicht und nicht vorschnell zu beantworten. Für jeden Normalbürger wäre eine Strafe nach einem Einbruch vermutlich ein schlimmer Einschnitt. Aber wenn jemand aus dem Kontext von beispielsweise einigen südosteuropäischen Ländern zu uns kommt, wenn er Armut, vielleicht Diskriminierung und die Hoffnungslosigkeit, seine Lage je zu bessern, erlebt hat, dann schrecken ihn vermutlich Gefängnisstrafen bei uns weniger ab, als es bei vielen Inländern der Fall wäre. Vermutlich ließe sich der Abschreckungseffekt erhöhen, wenn die Aufklärungsquote höher wäre. Und die ist in Krefeld mit rund 30 Prozent schon außergewöhnlich hoch; die Sonderkommission Dämmerung und das ganze Polizeipräsidium Krefeld leisten sehr gute Arbeit. Deren Erfolge zeigen, dass mit einer entsprechenden polizeilichen Schwerpunktsetzung, die sich auch durch den Personaleinsatz in diesem Kriminalitätsfeld ausdrückt, die Einbruchskriminalität deutlich wirksamer bekämpft werden kann.

(RP)
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