Krefeld Wegen Rezeptbetrugs: Zwei Jahre Freiheitsstrafe mit Bewährung

Krefeld · Nach einem wochenlangen Prozess hat das Schöffengericht Mönchengladbach gestern einen 45-jährigen Apotheker und den 69-jährigen Mitangeklagten wegen gewerbsmäßigen Betruges in 26 Fällen verurteilt. Die beiden Krefelder erhielten jeweils eine zweijährige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zwischen 2009 und 2011 fügten die Angeklagten in Krefeld, Viersen und Mönchengladbach der AOK mit sogenannten Luftrezepten einen Schaden von 110.430 Euro zu. Tatorte waren zwei Apotheken in Krefeld. Den Rezeptbetrug hatten beide Angeklagte, die nicht vorbestraft waren, ohne weiteres eingestanden.

Bei einem Notdienst hatten sich der 69-Jährige und der Apotheker kennengelernt und danach den Rezeptbetrug vereinbart. Dazu habe der ältere Angeklagte Rezepte über meist hochpreisige Medikamente gesammelt und dem Apotheker gegeben, der sie bei der AOK geltend machte. Tatsächlich wurden diese Medikamente aber nie ausgeliefert. Der 69-Jährige, der früher Geld im Teppichhandel verdient hatte und jetzt als Hartz-IV-Empfänger lebt, soll die Rezepte von Verwandten und Familienmitgliedern besorgt haben. "Die Beute haben wir uns geteilt", hatte der 45-Jährige sinngemäß ausgesagt. Der Betrug ging in der Masse der Rezepte im Apothekenrechenzentrum offenbar unter. Ein Kriminalbeamter hatte geschildert, wie der umfangreiche Betrug mit Hilfe eines Computerprogramms aufgeklärt werden konnte.

Der Apotheker hatte frühzeitig den Betrug gestanden, den Mitangeklagten benannt und als Wiedergutmachung 50.000 Euro gezahlt. Außerdem hatte der Krefelder seine Apotheke, die er ab 2010 betrieben hatte, verkauft und die Betriebserlaubnis zurückgegeben. Danach wurde Privatinsolvenz beantragt. Der 45-Jährige arbeitet inzwischen wieder halbtags in einer Apotheke seines Vaters. "Aus psychischen Gründen wegen des Verfahrens", begründete der Angeklagte.

Die Staatsanwältin hatte für den 69-Jährigen eine Haftstrafe ohne Bewährung gefordert. Doch das Gericht verurteilte die Angeklagten zu gleichen Strafen. Sie seien damals aufeinander angewiesen gewesen, so das Gericht. Die Bewährungsauflagen verlangen von dem Apotheker 120 Stunden gemeinnützige Arbeit und von dem nicht mehr gesunden älteren Angeklagten eine Zahlung von 360 Euro an die AOK.

(krü)
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