Krefeld Vogelgrippe: Zoo wappnet sich gegen Virus

Krefeld · Zwei Gebiete am Rhein sind betroffen. Eine Gefahr für Menschen besteht nicht. Der Zoo ist auf jede Situation vorbereitet.

Wo und wann ist die Vogelgrippe in Deutschland bisher aufgetreten?
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Wo die Vogelgrippe bisher aufgetreten ist

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Das Vogelgrippevirus H5N8 ist zurück. Während bisher Erkrankungen in Nutztierbeständen in Norddeutschland vorkamen sowie eine Vielzahl dokumentierter Fälle von Wildvögeln bekannt wurde, hat das Virus jetzt auch in der Stadtverwaltung für hektische Betriebsamkeit gesorgt. Ursache ist einen Erlass, in dem das NRW-Umweltschutzministerium ab sofort Stallpflicht für Hausgeflügelbestände angeordnet hat, die sich in Risikogebieten befinden. Davon sind unter anderem Gebiete in Krefeld betroffen.

"Wir haben die Information aus dem Ministerium erhalten", so das städtische Presseamt auf Nachfrage. Die Stadt habe noch am Montagabend ein "Extra-Amtsblatt" erstellt. Gestern kam dann quasi eine Teil-Entwarnung. In Krefeld sind nur einige kleinere Gebiete am Rhein betroffen. "Dort sind keine Geflügelbetriebe angesiedelt", so Stadtsprecherin Angelika Peters.

Durchatmen heißt es auch beim Krefelder Zoo: "Wir liegen ebenfalls nicht in einem dieser Bereiche", so Biologin Cornelia Bernhardt. "Allerdings bereiten wir uns auf jede Möglichkeit vor." Flamingos und Pelikane haben inzwischen die Außengehege verlassen. Bei Hühnern, Enten und Gänsen wird über eine "Aufstallung" nachgedacht. Zoo und Amtstierarzt befinden sich in ständigem Austausch. "Für die Besucher gibt es keine Einschränkungen", ergänzt Bernhardt. Unter "Aufstallung" ist entweder eine geschlossene Stallhaltung zu verstehen oder eine Haltung unter einem nach oben und seitlich geschlossenem Unterstand, falls eine Stallhaltung nicht möglich ist.

Die Festlegung der betroffenen Gebiete erfolgt aufgrund einer Risikoanalyse nach bundeseinheitlichen Beurteilungskriterien. Zu Risikogebieten zählen beispielsweise Sammelplätze von durchziehenden Wildvögeln sowie Rast- und Ruheplätze an oder in der Nähe von Seen, Flüssen und Feuchtbiotopen. In Krefeld betroffen ist das Gebiet im Nordosten von Dorfstraße, Rheinuferstraße bis zum Rheinufer und der Stadtgrenze sowie das Gebiet im Südosten von der Düsseldorfer Straße ab Berliner Straße bis zur Fegeteschstraße, Gelleper Straße, der Umrandung des Hafenbeckens bis zur Bataverstraße, An der Römerschanze bis zur Stadtgrenze.

"In den beiden aus reiner Vorsorge in Krefeld ausgewiesenen, unmittelbar am Rhein gelegenen Risikogebieten sind der Stadt bisher keine Geflügelhaltungen gemeldet. Von der Aufstallungspflicht ist daher nach unserer Erkenntnis niemand betroffen", versichert Peters. Mögliche Halter in diesem Gebiet müssten Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse ausschließlich in speziellen Vorrichtung halten.

Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe sind die Veterinärbehörden bundesweit alarmiert. Untersuchungen des für Tierseuchen zuständigen Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) belegen, dass das in diesem Jahr auftretende Geflügelpest-Virus H5N8 aggressiver als beim Befall vor zwei Jahren ist. Gefahren für Menschen bestünden jedoch nicht.

Bislang wurde die Vogelgrippe bei zwei Geflügelhaltern in Schleswig-Holstein und einem in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen. 30.000 Tiere im Kreis Schleswig-Flensburg mussten getötet werden. Um den Hof wurde eine Sperrzone eingerichtet. In Mecklenburg-Vorpommern wurden fünf Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete etwa am Nordufer des Schweriner Sees oder der Insel Riems eingerichtet. Aus Sperrbezirken darf für die Dauer von 21 Tagen kein Geflügel heraustransportiert werden. Dasselbe gilt für Fleisch oder Fleischerzeugnisse. Daneben gibt es zahlreiche bestätigte Fälle unter Wildvögeln. So wurde etwa in Baden-Württemberg bis Montag zunächst bei 126 Wildvögeln das Virus nachgewiesen. Der Erreger wurde aber auch bei Wildvögeln in den Niederlanden festgestellt.

Das FLI empfiehlt in seiner Risikoeinschätzung die Umsetzung strenger Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelbetrieben, weswegen es nun auch in Krefeld zu dieser Vorsorgereglung kommt. Details sind dem Amtsblatt 45a zu entnehmen, das im Rathaus ausgehängt ist und unter www.krefeld.de/amtsblatt zu finden ist.

(RP)
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