Krefeld Verwaltung bietet Infos zum Winterdienst an

Krefeld · Angesichts des winterlichen Wetters bietet das Umweltamt der Stadt im Internet unter "www.krefeld.de/de/umwelt/winterdienst" Informationen zum Winterdienst an. Die Verwaltung erklärt, welche Bereiche die Stadtreinigungsgesellschaft GSAK im Auftrag der Stadt von den Folgen des Winters befreit und wo Anlieger selbst tätig werden müssen. Die Winterwartungspflicht der Anlieger umfasst das Schneeräumen sowie die Beseitigung von Glätte auf Gehwegen. Neben den Bürgersteigen zählen dazu auch sogenannte Gehbahnen in einer Breite von einem Meter auf Straßen, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist, insbesondere in verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerbereichen.

Grundstückseigentümer oder Anlieger müssen dafür sorgen, dass die Winterwartung in der Zeit von 7 bis 20 Uhr (sonntags 8 bis 20 Uhr) auf den Gehwegen vor ihrem Grundstück gewährleistet ist. Gegebenenfalls mehrmals täglich muss der Anlieger den Gehweg nach Beendigung des Schneefalls in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite (in der Regel etwa einen Meter) räumen und eventuelle Glätte beseitigen. Der Winterdienst muss auch für den Fall geregelt werden, dass Eigentümer nicht in der Lage sind, ihn selbst durchzuführen, beispielsweise während des Urlaubs oder bei Krankheit.

Gleiches gilt für nicht ortsansässige Grundstückseigentümer. Die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf den Gehwegen darf nur mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln (Sand oder Granulat), jedoch nicht mit Streusalz erfolgen.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort