Krefeld Verbote an den drei "stillen Tagen" im November

Krefeld · Mit dem Feiertag Allerheiligen beginnt am Dienstag nächster Woche, 1. November, die Zeit der drei "stillen" Novembertage, an denen jeglicher "Rummel" zu bestimmten Tagesstunden verboten ist, darauf weist der Fachbereich Ordnung der Stadt Krefeld hin. Zu diesen stillen Tagen gehören auch der Volkstrauertag am Sonntag, 13. November, und der Totensonntag am 20. November. Die Einschränkungen gelten in der Zeit von 5 bis 18 Uhr.

13 Fakten: Wissenswertes zu Allerheiligen
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Foto: dpa, Patrick Seeger

Verboten sind Märkte, gewerbliche Ausstellungen und Ähnliches (am Volkstrauertag von 5 bis 13 Uhr sportliche Veranstaltungen, zu denen auch Pferderennen und Leistungsschauen gehören), Zirkusvorstellungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden. Untersagt sind außerdem der Betrieb von Spielhallen, die gewerbliche Wettannahme (am Volkstrauertag von 5 bis 13 Uhr), musikalische und unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und Räumen mit Schankbetrieb sowie alle öffentlichen Unterhaltungs-Veranstaltungen und Tanz.

Während der Hauptzeit der Gottesdienste (von 6 bis 11 Uhr) sind öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und öffentliche Auf- und Umzüge, die nicht mit dem Gottesdienst zusammenhängen, nicht gestattet. Dasselbe gilt für alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, bei denen nicht ein höheres Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung vorliegt, und für öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen, soweit hierdurch der Gottesdienst unmittelbar gestört wird.

Darüber hinaus gelten für die stillen Tage die allgemeinen Vorschriften für Sonn- und Feiertage, so auch die gewerberechtlichen Bestimmungen über die Sonntagsruhe.

(RP)
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