Krefeld Vauth-Prozess: Jetzt soll Gutachter befragt werden

Krefeld · Der frühere Rechtsanwalt Lothar Vauth und seine Frau sind wegen Betrugs und Untreue in 931 Fällen angeklagt.

 Angeklagt: der frühere Rechtsanwalt Lothar Vauth.

Angeklagt: der frühere Rechtsanwalt Lothar Vauth.

Foto: TL

Der Prozess gegen das Ehepaar Lothar und Jessica Vauth tritt weiter auf der Stelle. Ein erster Zeuge war zum gestrigen Termin der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Krefeld erst gar nicht geladen worden, weil noch der Antrag des Verteidigers Daniel Wölky im Raum stand, den Gutachter Prof. Dr. Pedro Faustmann zu entpflichten. Und als das nicht fruchtete, schlug "Mr. Antrag" zum dritten Mal zu. Die Verteidigung widersprach einer weiteren Fortsetzung der Hauptverhandlung, bevor nicht der Gutachter zu seinen Ergebnissen befragt worden sei. Nach Beratung folgte die 2. Große Strafkammer dem Antrag und versucht jetzt, einen Termin zu finden, an dem Faustmann nach Krefeld kommen kann.

Der frühere Rechtsanwalt Lothar Vauth und seine Frau Jessica, Bürovorsteherin in der Krefelder Kanzlei Dr. Stöber, Oehring, Vauth und Partner, sind wegen Betrugs und Untreue in 931 Fällen gemeinsam angeklagt. Die Taten, die dem Ehepaar vorgeworfen werden, liegen knapp zehn Jahre zurück. Nachdem 2009 die vorgeworfenen Vorgänge in der Sozietät entdeckt wurden, entzog sich Vauth der Strafverfolgung. Er legte Gutachten für psychische und organische Erkrankungen vor.

Als Faustmann in seinem Gutachten 2016 zu der Einschätzung kam, dass Lothar Vauth trotz seiner psychischen Behandlung verhandlungsfähig sei, konnte ein Haftbefehl erlassen und Ende 2016 eine Hauptverhandlung anberaumt werden. Faustmann war in den Verhandlungen am 17. März und 20. April anwesend und bestätigte, dass der Angeklagte voll verhandlungsfähig sei. Vor der Hauptverhandlung hatte ein Kardiologe des Essener Klinikums ebenfalls festgestellt, dass Lothar Vauth trotz seiner Herzerkrankung an der Verhandlung teilnehmen könne.

Staatsanwalt Hüschen hatte anfangs eine Entbindung des Gutachters Faustmann abgelehnt. Der Angeklagte Vauth hatte vorher eine Exploration (in der psychologischen Diagnostik wird damit das Erkunden eines Sachverhaltes durch eine qualitative Gesprächsführung beschrieben) abgelehnt. Nach der ersten Sitzungsunterbrechung zur Beratung hat die Strafkammer sowohl die Entbindung von Faustmann, als auch die Verpflichtung eines neues Gutachters abgelehnt. Zum weiteren Antrag des Verteidigers signalisierte der Staatsanwalt, es sei sinnvoll, Faustmann einzuladen. Dann könne die Verteidigung ihre Fragen loswerden. Dem folgte das Gericht.

(RP)
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