Krefeld Urteil im Mordprozess: Neuneinhalb Jahre Haft

Krefeld · Nach dem Tod eines Obdachlosen durch über 100 Messerstiche hat das Landgericht gestern einen Mann aus Krefeld zu neun Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der 52-Jährige wurde wegen Totschlags und nicht wie ursprünglich angeklagt wegen Mordes verurteilt. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Der Staatsanwalt zog in seinem Plädoyer den Schluss, dass man nicht von besonders grausamer Handlungsweise ausgehen könne, bei der dem Opfer absichtlich Qualen zugefügt werden sollten. Dennoch müsse man von besonderer Brutalität und einer Vielzahl wuchtiger Stiche ausgehen.

Warum der Streit in der Wohnung an der Sternstraße so eskalierte, dass der 56-Jährige sterben musste, konnte nicht ganz geklärt werden. Dafür seien wohl auch Alkohol und die aufbrausende Persönlichkeit des Angeklagten, die man auch während der Verhandlung deutlich spüren konnte, mitverantwortlich. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren für tat- und schuldangemessen erachtet und darüber hinaus die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt beantragt.

Zuvor hatte jedoch ein Sachverständiger von einer Unterbringung abgeraten. Aufgrund seiner psychischen und physischen Gesundheit sei kein Erfolg zu erwarten. Außerdem ging der Sachverständige nicht von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Trotz der starken Alkoholisierung gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte sein Handeln nicht hätte reflektieren können. Auch eine Persönlichkeitsstörung liege nicht vor.

Der Sachverhalt sei von außen klar, begann der Richter die Urteilsbegründung. Das genaue Motiv habe man zwar nicht herausarbeiten können, es müsse aber eine Provokation des Opfers vorausgegangen sein. Diese Provokation war nach Überzeugung des Gerichts aber keinesfalls eine abfällige sexuelle Äußerung über die Tochter des Angeklagten. Auch könne man nicht glauben, dass das spätere Opfer den 52-Jährigen zuerst mit einem Messer bedrohte. Der Richter stützte die Erkenntnis darauf, dass der Mann die Tat zwar zugegeben, in zwei Vernehmungen allerdings nichts von dieser Vorgeschichte erzählt hatte.

Zu der Entscheidung gegen eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sagte der Richter: "Ich habe selten Fälle gesehen, wo das weniger aussichtsreich ist."

(BL)
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