Krefeld Unterführung soll Zugang zur Tiefgarage sein

Krefeld · Pläne und neue Probleme für die Tiefgarage Seidenweberhaus: Die Drogenszene lagert immer wieder in der Unterführung.

 Vergittert mit einer Tür, die von innen zu öffnen ist: der Abgang zur Unterführung vom Theaterplatz an der St. Anton-Straße. Personen der Drogenszene öffnen sie immer wieder.

Vergittert mit einer Tür, die von innen zu öffnen ist: der Abgang zur Unterführung vom Theaterplatz an der St. Anton-Straße. Personen der Drogenszene öffnen sie immer wieder.

Foto: vo

Der Plan ist eigentlich ein guter und soll die Zugangsmöglichkeiten zur Tiefgarage erweitern: Wie Peter Gathen, Betreiber der Tiefgarage Seidenweberhaus im Gespräch mit unserer Redaktion berichtet, ist geplant, den Abgang zur Unterführung vom Theaterplatz mit einer attraktiven Glaskonstruktion einzuhausen und so für Parkhauskunden einen weiteren Eingang zur Tiefgarage zu schaffen. "Kunden sollen mit ihrem Parkschein Zugang zu dem Eingang bekommen", berichtet er, betont allerdings, dass dies noch diskutiert werde. Zurzeit ist der Abgang mit hohen Gittern gesperrt. Dennoch sieht man immer wieder, dass dort Habseligkeiten von Personen der Drogenszene oder von Obdachlosen lagern.

Hier fangen die Probleme an. Trotz Kontrollen ist es nicht zu verhindern, dass immer wieder Leute aus der Suchtszene, die nach wie vor am Seidenweberhaus ihren Treffpunkt hat, durchs Parkhaus und den Notausgang in die Unterführung an der Ecke St.-Anton-Straße/Ostwall gelangen. Für sie ist es dann ein Leichtes, auch die Tür zu öffnen, die oben auf dem Theaterplatz in der Gitterabsperrung eingebaut ist. "Das ist ja ein Notausgang; das heißt, wenn Leute im Notfall dort aus der Tiefgarage hingelangen, müssen sie auch dort wegkommen." Folgerichtig sei oben eine Tür, die von innen zu öffnen ist.

Unterm Strich, so betont Gathen, sei die Lage im Parkhaus seit der Einhausung der anderen Notausgänge "relativ beherrschbar". Was ihn aber frustriert, sei, dass er im Prinzip keine Handhabe gegen Junkies hat, die es dennoch in die Tiefgarage schaffen. "Es wurden bislang 250 Platzverweise ausgesprochen, doch kein einziger ist bis zum Ende gerichtlich durchgefochten worden." Demnach seien alle Verfahren eingestellt worden. "Da bist du allein", resümiert Gathen.

Laut Polizeigesetz, Paragraf 27a, kann die Polizei "zur Abwehr einer Gefahr oder zur Beseitigung einer Störung eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten". Da unter diesen Paragrafen auch Aufenthaltsverbote, Wohnungsverweise, Rückkehr- und Annäherungsverbote fallen, ist der Platzverweis die schwächste Form des Verweises. Die Lage in der Unterführung ist allerdings insofern brisant, als es um einen Notausgang geht. Gathen berichtet, die Feuerwehr habe schon mehrfach moniert, dass der Notausgänge nicht ungehindert nutzbar seien.

(RP)
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