Krefeld Überfall auf Vermieter: Duo muss in Haft

Krefeld · Wegen gefährlicher Körperverletzung müssen zwei Angeklagte für 18 und für acht Monate ins Gefängnis.

Weil sie ihren Vermieter krankenhausreif schlugen, müssen zwei Männer aus Krefeld ins Gefängnis. Das Krefelder Amtsgericht hat die beiden wegen gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von 16 und von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Damit bedachte die Richterin insbesondere die schweren Folgen für das 59-jährige Opfer, das ohne jeglichen Grund angegriffen worden sei. Der Mann hatte einen Nasen- und Jochbeinbruch davongetragen und 40 Prozent der Sehkraft auf einem Auge verloren. Nach Anhörung von sechs Zeugen kam sie zu dem Ergebnis, dass beide Angeklagte - 45 und 40 Jahre alt - gemeinsam für die Verletzungen des Vermieters verantwortlich sind. Die gemeinschaftliche Körperverletzung sei für den 45-Jährigen allerdings schon dadurch belegt, dass er seinem Mitbewohner den Rücken stärkte. Der 40-Jährige hatte nach eigenen Angaben zugeschlagen, um einen Angriff des Vermieters abzuwehren. Einen solchen Angriff konnte allerdings keiner der Zeugen bestätigen.

Der 40-Jährige hatte ausgesagt, er sei erst in einer Gaststätte und dann einkaufen gewesen, als er den Hausmeister und den Vermieter im Keller sah. Kurzerhand habe er die Männer zur Rede gestellt, weil das Wasser bei ihm abgestellt wurde. Da habe der Vermieter ihn schon gewürgt und sein T-Shirt zerrissen. Wütend sei er in die Wohnung gegangen und habe den Mitbewohner verständigt. Gemeinsam habe man das dann "klären" wollen. Auf den Vorhalt der Richterin, dass bei dem geschilderten Angriff die Polizei hätte eingeschaltet werden können, wusste er keine passende Erwiderung.

Der Geschädigte dagegen überzeugte mit seiner Schilderung. Er sei mit dem Hausmeister in dem Gebäude an der Marktstraße gewesen, um anstehende Reparaturen zu besprechen. Plötzlich sei der jüngere Angeklagte die Kellertreppe hinuntergekommen und auf den Hausmeister losgegangen. Nach einer Rangelei sei der Hausmeister rausgelaufen. Er selber habe sich auf den Weg zum Büro der Hausverwaltung gemacht. Auf den Vorhalt, dass er selber den 40-Jährigen gewürgt haben soll erwiderte er: "Aus welchem Grund? Ich kannte den gar nicht!" Um so erstaunter sei er gewesen, dass er plötzlich von beiden Angeklagten abgefangen wurde und einen kräftigen Hieb aufs Auge bekam. "Ohne Vorwarnung hat der mir voll ins Gesicht geschlagen", sagte der 59-Jährige. Davon sei er ganz benommen gewesen, Blut lief über sein Gesicht. Der 40-Jährige beteuerte: "Ich sehe das immer noch als Notwehr, und dabei bleibe ich auch", sagte der Angeklagte. Die beiden wurden zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung verurteilt. Aufgrund zahlreicher Vorstrafen, unter anderem wegen Körperverletzung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

(RP)
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