Krefeld Tempo 10 am Ostwall: Bald wird geblitzt

Krefeld · Die neue Tempoanzeige mit "Smiley" im Bereich der Haltestelle Ostwall erfasst neben Kraftfahrzeugen auch Radfahrer. Sie soll den Verkehrsteilnehmern als Selbstkontrolle dienen. Straßenbahnen sind formell nicht an Tempo 10 gebunden.

 Sie stellten gestern Sinn und Zweck der Smiley-Geschwindigkeitsanzeige am Ostwall vor: Katrin Wentker und Karin Kretzer von der Pressestelle der Polizei, ihr Kollege Mark Stephan sowie die Vertreter der Stadtverwaltung (v.l.) Norbert Goertz-Gorr, Michael Hülsmann und Monika Sellke.

Sie stellten gestern Sinn und Zweck der Smiley-Geschwindigkeitsanzeige am Ostwall vor: Katrin Wentker und Karin Kretzer von der Pressestelle der Polizei, ihr Kollege Mark Stephan sowie die Vertreter der Stadtverwaltung (v.l.) Norbert Goertz-Gorr, Michael Hülsmann und Monika Sellke.

Foto: Thomas Lammertz

Noch haben die Verkehrsteilnehmer im Bereich der neuen Ostwall-Haltestelle etwas Zeit, sich auf das vorgeschriebene Tempo 10 einzustellen. "Eine Überwachung wird aber kommen", sagte Norbert Goertz-Gorr, Abteilungsleiter des Straßenverkehrsamts, gestern bei der Präsentation der in Krefeld bisher einzigen Geschwindigkeitsanzeige mit einem Smiley, ohne einen Zeitpunkt zu nennen. Das Gesicht des Smiley lächelt, wenn das richtige Tempo eingehalten wird, und guckt böse, wenn das nicht der Fall ist. Wer demnächst also schneller als zehn Stundenkilometer fährt, wird - gestaffelt und innerhalb der gesetzlichen Toleranzen - mit mindestens 15 Euro zur Kasse gebeten.

"Die mobile Geschwindigkeitsanzeige mit dem Smiley ist eine Art freiwilliger Selbstkontrolle", sagt Markus Stephan von der Direktion Verkehr der Polizei, und erklärt, dass für die Geschwindigkeitsbegrenzung ein normales Verkehrsschild ausreichen würde. "Wir haben aber erkannt, dass es sinnvoll war, ein größeres Schild aufzustellen und zusätzlich ein Piktogramm auf die Fahrbahn zu malen", sagt Monika Sellke, stellvertretende Leiterin des zuständigen Tiefbauamts. Die Smiley-Anlage, die für 4500 Euro inklusive Software und Installierung angeschafft wurde, solle das Bewusstsein der Verkehrsteilnehmer zusätzlich schärfen.

Man könne, wenn man den ersten Gang einlegt, sehr wohl zehn Stundenkilometer fahren, sagen die Vertreter der Stadt und der Polizei. Dabei werden durch das Radar nicht nur Auto-, sondern auch alle Zweiradfahrer durch die Geschwindigkeitsanzeige erfasst. Sogar ein Jogger, der auf der Fahrbahn unterwegs wäre, würde gemessen.

Auf der Smiley-Tafel wird jeweils die Geschwindigkeit des schnellsten Verkehrsteilnehmers angezeigt, der auf der 80 Meter langen Strecke ab dem Eiscafé in Richtung Bahnhof unterwegs ist - also auch der Radfahrer, der die Kolonne der langsam fahrenden Autos überholt. Der Geltungsbereich der Tempo-10-Strecke erstreckt sich zurzeit noch bis zur Marktstraße, wird aber - sobald die Baustelle unmittelbar südlich der neuen Linner Straße komplett abgebaut ist - per Verkehrsschild Tempo 30 wieder bis dahin auf die Länge von 120 Meter verkürzt. Tempo 10 gilt übrigens auch auf der gegenüber liegenden Ostwallseite.

Bekanntlich wurde die Tempo-10-Strecke auf politischen Beschluss eingerichtet, weil die früheren unansehnlichen Gitter zwischen Fahrbahn und Straßenbahnhaltestelle aus optischen Gründen entfernt wurden. So können die Fußgänger nun Fahrbahn und Gleise queren. Das sei aber, so Polizist Markus Stephan, außer an der Ampelanlage Rheinstraße und der Neuen Linner Straße, eigentlich gar nicht gestattet, weil es sich bei den Straßenbahnschienen um einen "gesonderten Gleiskörper" handele, der nicht betreten werden dürfe. Deshalb seinen zwar die Busse, nicht aber die Straßenbahnen an Tempo 10 gebunden. Gleichwohl hätten die SWK die Bahnfahrer angewiesen, im Bereich der Haltstelle besonders vorsichtig zu fahren. Unfälle seien in diesem Bereich seit Öffnung der neuen Haltestelle noch nicht passiert.

Norbert Goertz-Gorr machte noch auf zwei Fakten aufmerksam: Es handelt sich bei dem Bereich um die Haltestelle nicht um eine verkehrsberuhigte Zone - im Volksmund auch als Spielstraße bezeichnet - , in der Schrittgeschwindigkeit gilt. Schrittgeschwindigkeit sei aber gesetzlich nicht exakt definiert; Gerichte hätten dafür zwischen sieben und 15 km/h angeführt. Der genannte Bereich ist auch kein "Shared Space"; in diesem wären alle Verkehrsteilnehmer völlig gleichberechtigt. Die richtige Bezeichnung heißt einfach Tempo-10-Strecke.

(RP)
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