Krefeld Streit um Theater an Karfreitag

Krefeld · Die Bezirksregierung pocht auf Einhaltung des Feiertagsgesetzes an Karfreitag. In Essen ist die Oper "Madame Butterfly" abgesetzt. In Krefeld sollen die Theaterzuschauer "Othello" erleben – mit Erlaubnis der Stadt.

Othello hat Glück, dass er auf der Krefelder Bühne beheimatet ist. In Essen hätte er am Karfreitag Auftrittsverbot. Die Aalto-Oper hat ihre Premiere von "Madame Butterfly" bereits abgesagt. In Düsseldorf gibt es Streit mit der Bezirksregierung. Denn Regierungspräsidentin Anne Lütkes (Grüne) pocht auf Einhaltung des Feiertagsgesetzes, das in NRW "alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz bis Ostersamstag, 6 Uhr," untersagt. Und sie hat Weisung erlassen, dass die Kommunen auf die Einhaltung dieses Verbots achten sollen.

In Krefeld währt die Karfreitagsruhe nur bis zum späten Vormittag, nicht bis Ostersamstag. Aus dem Krefelder Fachbereich Ordnung heißt es offiziell, es gelte die Sonntagsruhe: "Am Karfreitag, 22. April, sind bis 11 Uhr außerdem Veranstaltungen, Theater- und Musik-Aufführungen, Filmvorführungen und Vorträge jeglicher Art, auch ernsten Charakters, untersagt". Othello darf demnach auftreten.

"Das Ordnungsamt wird im Nachhinein tätig, wenn Verstöße, die in den Bußgeldbereich fallen, gemeldet werden. Veranstalter bemühen sich in der Regel im Vorfeld um Abklärung, ob das Ereignis "feiertagsgerecht" ist", heißt es von der Stadt. Shakespeares Tragödie ist ernsthafte Kost. Eine Komische Operette, ein Lustspiel oder gar die "Rocky Horror Show" wären Generalintendant Michael Grosse niemals in den Sinn gekommen, als es um die Disposition der Vorstellungen für Karfreitag ging. "Wir halten ,Othello' für einen geeigneten Stoff, der zu Karfreitag passt", erklärt er.

Von einer anderen Weisung weiß Grosse bisher nichts. "Ich halte auch nichts von Kulturverboten per se. Das Theater achtet natürlich darauf, eine Vorstellung zu wählen, die zum Charakter des Tages passt. In der nächsten Spielzeit haben wir ,Faust' im Spielplan – das Stück ist für Karfreitag prädestiniert." In 20 Jahren Intendanz habe er nie ein Verbot erlebt. Auch für den früheren Intendanten Jens Pesel hat es nie ein Spiel-Verbot gegeben. Nur dessen Vor-Vorgänger Eike Gramss hatte in den 1980er Jahren eine "Woyzeck"-Vorstellung in Krefeld ausfallen lassen müssen.

Im laufenden Theaterbetrieb – zumal wenn zwei Städte, Krefeld und Mönchengladbach, bedient werden, hätte eine abgesagte Vorstellung Folgen: "Es ist eine Abo-Vorstellung. Das bedeutet für unser Haus einen immensen finanziellen Verlust", sagt Grosse. "Zumal wir nicht wissen, ob wir die ausfallende Vorstellung nachholen können. Wenn nicht, verletzen wir unsere Abonnement-Pflicht." Die Stadt Düsseldorf teilt Grosses Meinung und beruft sich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, das Veranstaltungen mit ernsthaftem Charakter zulässt. "Kulturkonsum trägt in hohem Maße zur Besinnung bei", meint Grosse.

(RP)
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