Krefeld Streit um Denkmal Et Bröckske: Stadt baut Investor ,goldene Brücke'

Krefeld · In den verhärteten Konflikt um das neue Denkmal Et Bröckske kommt Bewegung. Die Stadt fordert den Investor auf, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzulegen. Gestern besuchte die Politik Et Bröckske.

 Die Krefelder Politiker gestern vor Et Bröckske - sie haben sich vom Architekten Lucas die Substanz des Gasthauses innen zeigen lassen.

Die Krefelder Politiker gestern vor Et Bröckske - sie haben sich vom Architekten Lucas die Substanz des Gasthauses innen zeigen lassen.

Foto: Thomas Lammertz

Die Krefelder Denkmalbehörde macht den Investor des maroden Traditionsgasthauses Et Bröckske ("Die Brücke") im verfahrenen Denkmalstreit auf eine rechtliche Möglichkeit aufmerksam: Der Investor solle durch eine konkrete Wirtschaftlichkeitsberechnung belegen, dass für ihn das vor einem Jahr erworbene Gasthaus nicht wirtschaftlich als Denkmal zu betreiben ist. Dann könne einem Abbruch zugestimmt werden, so die Verwaltung. Sie informiert über die Entwicklung in einem Schreiben an die Ratsfraktionen. Veit Berroth, der städtische Denkmalpfleger, den die Investorengruppe Absolut Immobilien GmbH aus Köln scharf attackiert hatte, legt in seinem vierseitigen Schreiben die Chronologie dar und schildert - nüchtern und sachlich - die Perspektiven für den Investor. Das Schreiben liegt unserer Redaktion vor. Dem Investor selbst soll es noch zugehen.

Der wichtigste Passus: "Sollte sich aus dieser Wirtschaftlichkeitsberechnung nachweislich ergeben, dass der Eigentümer des Grundstücks mit dem Denkmal dauerhaft aus seinem Vermögen Kosten in das Denkmal stecken müsste, ist auch der Nachweis erbracht, dass die Erhaltung des Denkmals wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Wird dieser Nachweis vorgelegt, wird die Denkmalbehörde ohne zu zögern dem Abbruch zustimmen." Dies habe man dem Investor mehrfach dargelegt, allerdings ohne Reaktion. Berroth warnt davor, gegen die Eintragung in die Denkmalliste zu klagen. Dies koste lediglich Zeit und werde "wahrscheinlich nicht zum gewünschten Ergebnis" führen. Am 11. Januar ist der Gerichtstermin.

Spekuliert worden war unter Beteiligten bereits, ob ähnlich wie beim Neubau der Wohnstätte am Ostwall nur eine der historischen Fassaden des "Bröckske", etwa die zum Platz an der Alten Kirche, stehenbleibt. Darin ist aber im Schreiben an die Politik nicht die Rede.

Gestern um 15 Uhr besichtigten auf Einladung der beiden Ratsmitglieder Gabi Schock (SPD) und Jürgen Wettingfeld (CDU) mehrere Politiker mit dem Investor das "Et Bröckske". Anschließend trafen sich die Parteien mit dem Investor beim Paritätischen Wohlfahrtsverband. Es sei "eine reine Informationsveranstaltung gewesen", betonte der Krefelder Architekt Rainer Lucas, der für die Investoren die Et-Bröckske-Pläne erarbeitet, gestern. Die Politik machte dort aber auch auf das Angebot der städtischen Denkmalpfleger aufmerksam.

Die FDP begrüßte gestern das Vorgehen der Denkmalbehörde. "Die Stadt baut dem Investor hier eine goldene Brücke", sagt Joachim C. Heitmann, FDP-Fraktionschef. Der beruflich als Anwalt tätige Politiker ist sich sicher, dass die Stadt bei der Denkmalfrage rechtskonform gehandelt hat. Er verweist aber auch auf ein aus seiner Sicht mangelhaftes Gutachten: Es handele sich bei Et Bröckske um den Wiederaufbau einer im Krieg zerstörten Lokalität - diese unter Denkmalschutz zu stellen, ist aus seiner Sicht falsch. Investor Thomas Deneken aus Köln plant, unter dem Objekt eine Tiefgarage zu bauen, im Erdgeschoss Gastronomie, oben Büros und Praxen. Das Objekt sei so marode, dass nur ein Abriss in Frage kommt, sagt Deneken. Wichtig: Die Investoren kauften das Objekt vor einem Jahr, da stand es schon unter vorläufigem Denkmalschutz. Durch mehrere Gutachten hat der Investor darlegen wollen, welch schlechte Bauqualität "Et Bröckske" hat. Der städtischen Denkmalbehörde reicht das nicht - sie fordert Zahlen.

Denkmalpfleger Berroth betont abermals, dass der Denkmalschutz auf Basis eines Gutachtens des Landschaftsverbands Rheinland ausgesprochen wurde - Stadt und Politik mussten also dem Denkmalschutz zustimmen. "Weder Verwaltung noch Politik konnten anders entscheiden. In Kenntnis dieser Beschlussfassung hat der heutige Eigentümer das Gebäude erworben."

(RP)
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