Krefeld Stadt plant neues Wohnquartier am Zoo - rund um den Richtfunkturm

Krefeld · Auf zentraler Fläche in der Stadt - nahe Zoo und Stadion - soll ein neues Wohnquartier entstehen. Die Politik berät noch in diesem Monat über die Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans.

 Aus der obersten Etage des Garden-Hotels fotografiert Thomas Lammertz die Fläche, die ein Wohnquartier mit Gewerberiegel zur Glockenspitz werden soll. Im Hintergrund das Grotenburgstadion, rechts der Richtfunkturm, links Häuser an der Schönwasserstraße.

Aus der obersten Etage des Garden-Hotels fotografiert Thomas Lammertz die Fläche, die ein Wohnquartier mit Gewerberiegel zur Glockenspitz werden soll. Im Hintergrund das Grotenburgstadion, rechts der Richtfunkturm, links Häuser an der Schönwasserstraße.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

Diese zukünftige Wohnadresse kann niemand verfehlen: In direkter Nachbarschaft zu Zoo, Grotenburgstadion, Café del Sol und Garden-Hotel will die Stadt ein Wohngebiet entwickeln. Schon aus der Ferne ist der rund 100 Meter hohe, rot-weiße Richtfunkturm als Landmarke zu sehen. Ein entsprechender Bebauungsplan für die Fläche zwischen Viol- und Schönwasserstraße nördlich der Glockenspitz ist vorbereitet. In den Sitzungen der Bezirksvertretungen Ost und Oppum/Linn soll eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen werden. Auch der Ausschuss für Stadtplanung und -sanierung beschäftigt sich am Mittwoch, 23. September, mit dem Vorhaben.

Derzeit befinden sich in dem Plangebiet in Bockum ein Bau- und Betriebshof des Sport- und Bäderamtes der Stadt Krefeld sowie besagter Turm samt Nebengebäuden der Deutschen Funkturm GmbH. Ganz im Norden liegt der Parkplatz für den Zoo und das Stadion. Im südlichen Teil des Grundstücks hat sich über die Jahrzehnte ein veritabler Wildwuchs breitgemacht. Bäume und Sträucher machen das Areal zu einem undurchdringlichen Dickicht.

Bei dem Plangebiet handele es sich um eine in großen Teilen nicht baulich genutzte Fläche, welche sich zentral im Krefelder Stadtgebiet befinde. Die soll nun für Wohnen und Gewerbe genutzt werden. Direkt an der Glockenspitz soll ein Parkstreifen und dahinter ein zweigeschossiger, durchgehender Gebäuderiegel bis elf Meter Höhe für emissionsarme Nutzungen entstehen. Vergnügungsstätten sind ausgeschlossen und auch Einzelhandel soll nur ausnahmeweise auf maximal 1400 Quadratmeter in der Nähe des zehngeschossigen Garden-Hotels möglich werden. Der Gebäuderiegel ist als Lärmschutz für das dahinter zu bauende Wohngebiet gedacht und soll den Verkehrslärm von der viel befahrenen B 57 abhalten. Der Richtfunkturm erhält Bestandsschutz.

Richtung Norden schließen sich zwei Teilgebiete für Wohnbebauung an. Die Grenze zwischen Gewerbe und Wohnen bildet ein neuer Fußweg von der Viol- zur Schönwasserstraße. Im westlichen Teil zur Schönwasserstraße mit den tollen historischen Gebäuden hin soll der Plan Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften vorsehen. Der östliche Teil zur Violstraße hin ist für eine Reihenhausbebauung gedacht. Diese Fläche sei "geschlossen ausgebildet". So entstehe im Inneren ein von potenziellem Lärm (Sportlärm, Parkplatzlärm) ungestörter Bereich", heißt es in den Unterlagen für die politische Beratung des Bebauungsplanentwurfs 797.

Statt der Reihenhausbebauung könne sich die Stadtverwaltung alternativ auch ein Angebot aus dem Segment Mehrgenerationenwohnen und Seniorenwohnen vorstellen. Die Erschließung des Areals ist von der Violstraße aus vorgesehen. Für die Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften soll eine Zufahrt mit Wendehammer von der Schönwasserstraße aus entstehen. Insgesamt sieht die städtebauliche Konzeption 29 Wohneinheiten vor. Planerisch ist das Vorhaben nicht ganz so einfach. Zwar weist der übergeordnete Regionalplan den Standort als Allgemeinen Siedlungsbereich aus, der gerade erst verabschiedete Flächennutzungsplan hingegen sieht das Areal als Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen. Der Flächennutzungsplan ist von der Bezirksregierung genehmigt, aber im Amtsblatt der Stadt Krefeld noch nicht veröffentlicht. Für den B-Plan 797 wird also die erste Änderung nötig, noch ehe der Flächennutzungsplan Rechtskraft erlangt hat.

Für einen Planungsrechtler ist das Projekt durchaus eine Herausforderung. Aus den 1950-er Jahren existieren für das Plangebiet so genannte Durchführungspläne. Die sind allerdings rechtsungültig. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Jahr 1989 erkannt, weil sie der Öffentlichkeit seinerzeit nur unzureichend bekannt gemacht worden sind. Mit dem neuen B-Plan könnte die Stadt der Forderung, "den Anschein einer Rechtsgeltung der alten Durchführungspläne" beseitigen.

Über diese planungsrechtlichen Hindernisse hinaus ist das Areal auch eine Altlastenverdachtsfläche. Ferner liegen Gutachten zum Verkehr, Schallschutz und zur Verträglichkeit zum Einzelhandel vor.

(RP)
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