Krefeld Stadt kündigt das Einebnen mehrerer Grabstätten an

Krefeld · Der Pflegezustand der Grabstätten auf den Friedhöfen wird vom Fachbereich Grünflächen der Stadt regelmäßig überprüft. Zur Wahrung der Würde und Ordnung werden nicht gepflegte, verwahrloste Grabstätten einschließlich der Grabsteine abgeräumt, eingeebnet und mit Rasen eingesät. Eine Pflicht zur Aufbewahrung der abgeräumten Gegenstände und Pflanzen besteht nach der Friedhofssatzung nicht. Die Friedhofsabteilung weist darauf hin, dass jetzt wieder zahlreiche Gräber betroffen sind. In der Bekanntmachung im Amtsblatt werden die Nutzungsberechtigten aufgefordert, die Grabstätten innerhalb eines Monats instand zu setzen.

Wenn das nicht geschieht, werden die Grabstätten eingeebnet. Das noch bestehende Nutzungsrecht fällt ebenfalls an die Stadt Krefeld zurück. Zudem sind für zahlreiche Grabstätten die Nutzungsrechte abgelaufen. Auch diese werden im Amtsblatt bekannt gegeben. Sollen die Grabstätten für weitere Beerdigungen genutzt werden, muss der Nutzungsberechtigte sich innerhalb eines Monats im Fachbereich Grünflächen, Abteilung Friedhöfe, Heideckstraße 127, schriftlich melden. Die Grabstätten werden ansonsten eingeebnet.

(RP)
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