Krefeld Stadt korrigiert Fehler in ihrer Abwassergebühr

Krefeld · Die Stadt hat über Jahre formell und in der Sache rechtswidrig Abwassergebühren erhoben. So hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf geurteilt (wir berichteten). "Der Richter hat uns unmissverständlich einige Hausaufgaben aufgetragen", sagte Thomas Visser, zuständiger Beigeordnete der Stadt Krefeld, gestern im Rathaus. Gemeinsam mit Helmut Döpcke und Andreas Horster von der Krefelder Stadtverwaltung (eigenbetriebsähnliche Einrichtung Stadtentwässerung) stellte er gestern die sich durch die Rechtsprechung ergebenden Neuerungen vor.

Für die Schlussabrechnung des Jahres 2015 habe die Kommune alle Rechtsfehler beseitigt und alle vom Gericht angemahnten Änderungen durchgeführt, sagte Döpcke. Gut 1,8 Millionen Euro wurden aus den Kosten für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung herausgerechnet. Rein statistisch müsste auf jeden der rund 40 000 Gebührenbescheidempfänger eine Erstattung von 45 Euro entfallen. Zu berücksichtigen ist, dass sich hinter einem Gebührenbescheid unter Umständen 18 oder mehr Mietparteien in einem Mehrfamilienhaus verbergen können. Tatsächlich, so Döpcke und Horster, bleibt jedoch alles beim Alten.

Die Schmutzwassergebühr pro Kubikmeter bleibt für das laufende Jahr bei 3,50 Euro. Der eigentliche Erstattungsanspruch wird durch mehrere Faktoren gleichsam wieder aufgefressen. Hauptgrund: Die Gesamtkosten von etwa 61 Millionen Euro werden durch eine geringere Abwassermenge geteilt, so dass die Gebühr pro Kubikmeter wieder auf das alte Maß steigt. In Euro und Cent bekommt der Gebührenzahler wegen des Gerichtsurteils nichts zurück.

Maßstab für den Abwassergebührenbescheid ist der Trinkwasserverbrauch - und der sinkt seit Jahren bei fixen Kosten wie etwa die vertraglich geregelten Klärkosten in der Kläranlage. Sinkende Einwohnerzahlen, sparsamer Wasserverbrauch und andere Lebensgewohnheiten beim Kochen und Spülen sorgen dafür, dass der Trinkwasserverbrauch sinkt. Um die Infrastruktur der Krefelds auch in Zukunft zu finanzieren, ist es wichtig, dass die Einwohnerzahl stabil bleibt.

Die Stadt hat für 2015 unter anderem auch die so genannte kalkulatorische Verzinsung von 7 Prozent auf das rechtlich Zulässige gesenkt - das sind für 2015 exakt 6,69 für 2016 genau 6,59 Prozent. Allein aus dieser Position - dem so genannten Zinsdelta (Differenz aus gebührenrechtlich zulässigem Zinssatz und dem auf dem Finanzmarkt zu zahlenden Zinssatz) wird die Kommune rechtlich einwandfrei wieder einen Millionenüberschuss erwirtschaften.

Für das kommende Jahr kündigten Döpcke und Horster stabile Gebühren für die Schmutzwasserentsorgung an. Der Satz bleibe bei 3,50 Euro pro Kubikmeter. Leichte Steigerungen seien für die Entsorgung des Niederschlagswassers (98 statt 95 Cent pro Quadratmeter versiegelter Fläche) und des Grundwassers (1,46 statt 1,41 Euro pro Kubikmeter) vorgesehen. Die für die Niederschlagswassergebühr zugrunde gelegten Quadratmeterzahlen sind übrigens noch unvollständig. "Die Flächen mit freiem Abfluss (etwa Terrasse oder Pflasterflächen) sind erst zu rund 15 Prozent ermittelt", erklärte Döpcke.

(RP)
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