Lokalsport Pinguine verlieren vor Sozialgericht

Krefeld · Das Sozialgericht Düsseldorf hat die Klage der KEV Pinguine Eishockey GmbH gegen die Erhebung eines Beitragszuschlags der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) rechtskräftig abgewiesen. Unter Berücksichtigung der anzuzeigenden Versicherungsfälle dürfen Zuschläge auferlegt und Nachlässe bewilligt werden. Die Pinguine sind als Profisportverein unfallversichertes Mitglied bei der VBG, die zusätzlich zu dem erhobenen Beitrag einen Zuschlag für das Jahr 2012 in Höhe von über 15000 Euro gefordert hatte.

Die Pinguine sind der Ansicht, dass dies rechtswidrig sei, da die VBG zwar Zuschläge erhebe, jedoch keine Nachlässe gewähre. Überdies sei lediglich ein Versicherungsfall als Basis für den Zuschlag zugrunde gelegt worden. Außerdem habe ein professioneller Eishockeyverein keine Möglichkeit, präventiv Gefährdungsrisiken - namentlich Fouls gegnerischer Spieler - entgegenzuwirken und damit Beitragszuschläge zu verhindern.

Das Gericht ist entgegen der Rechtsansicht der Pinguine der Auffassung, dass sich die VBG auch für nur eines von beiden oder eine Kombination entscheiden könne. Auch sei die Erhebung eines Zuschlags aufgrund eines einzigen Unfalls im Jahr, der in den Verantwortungsbereich des Unternehmens falle, möglich. Dass die Pinguine in Bezug auf Prävention in dieser Sportart chancenlos sind, führe ebenfalls nicht zur Rechtswidrigkeit, da das Sozialgericht nur überprüfen könne, ob die Handhabung im Hinblick auf die Gesamtheit aller Mitgliedsunternehmen geeignet ist, den verfolgten Zielen zu dienen.

Der Gesetzgeber habe dabei den Berufsgenossenschaften einen weiten Spielraum eingeräumt.

(RP)
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