Krefeld Sechs Bewerber für OB-Wahl - gewählt werden kann ab 17. August

Krefeld · Der Wahlausschuss hat drei Bewerber nicht zur Wahl zugelassen, weil die nötigen Unterstützerunterschriften fehlten. Das Briefwahlbüro öffnet ab dem 17. August.

 Rathausflure haben einen eher spröden Charme, aber manchmal Symbolkraft: Alles muss fristgerecht sein (Uhr), nichts darf anbrennen (Feuerlöscher): Hans-Jürgen Neuhausen, Abteilungsleiter Statistik und Wahl im Rathaus, sorgt dafür, dass bei der Oberbürgermeisterwahl alles nach Recht und Gesetz zugeht.

Rathausflure haben einen eher spröden Charme, aber manchmal Symbolkraft: Alles muss fristgerecht sein (Uhr), nichts darf anbrennen (Feuerlöscher): Hans-Jürgen Neuhausen, Abteilungsleiter Statistik und Wahl im Rathaus, sorgt dafür, dass bei der Oberbürgermeisterwahl alles nach Recht und Gesetz zugeht.

Foto: Thomas lammertz

Die 182 000 Wahlberechtigten Krefelds werden bei der Oberbürgermeisterwahl am 13. September unter sechs Kandidaten wählen können. Dies hat der Wahlausschuss gestern entschieden - Hans-Jürgen Neuhausen, Abteilungsleiter Statisktik und Wahlen, erläuterte nach der Sitzung gestern die Modalitäten dieser Wahl, die am 17. August mit der Öffnung des Briefwahlbüros beginnt: Dann nämlich kann jeder im Rathaus direkt seine Stimme abgeben.

Drei Bewerber hat der Wahlausschuss nicht zugelassen, weil sie nicht die 290 benötigten Unterstützerunterschriften vorweisen konnten: Uwe Döhnert, Uwe Bernhard (Selbstbezeichnung: "Ver-Rückter") und Armin Willutzki. Sechs sind zugelassen - wir nennen sie in der Reihenfolge, in der sie auf dem Wahlzettel auftauchen werden: Frank Meyer (SPD), Peter Vermeulen (CDU), Thorsten Hansen (Grüne), Sandra Leurs (Piratenpartei), Michael Remy Heepen ("Die Partei") und Sven Fucker (Tierschutzpartei). Die Reihenfolge richtet sich nach der Stimmenzahl bei der zurückliegenden Kommunalwahl - dort hatte die SPD die meisten Stimmen erhalten. Hat eine Gruppierung oder eine Person nicht an der Kommunalwahl teilgenommen, entscheidet die Reihenfolge, wann die Vorschläge eingegangen sind.

Es wird die vierte Direktwahl eines hauptamtlichen Oberbürgermeisters in Krefeld sein; die erste hat Dieter Pützhofen 1999 mit 62,9 Prozent gewonnen; die beiden anderen entschied Gregor Kathstede für sich, auch er ein Christdemokrat. 2004 musste Kathstede in die Stichwahl: Er hatte nicht auf Anhieb die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten.

Auch in diesem Jahr ist eine Stichwahl fällig (am 27. September), wenn einer der Bewerber nicht die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Diese Regelung ist allerdings wieder abgeschafft: Bei der nächsten Kommunalwahl im Jahr 2020 wählen die Krefelder an einem Termin den Rat und den OB - und dann entscheidet die einfache Mehrheit.

Der Straßenwahlkampf hat begonnen, wie auf den Straßen an den Wahlplakaten zu sehen ist. Die Parteien sind übrigens ein paar Stunden zu früh damit gestartet: Eigentlich hätten sie erst ab Samstag, 1. August, null Uhr, plakatieren dürfen, haben aber schon am Freitag Nachmittag damit begonnen - aus Sicht der Stadt eine lässliche Sünde. Seit der jüngsten Kommunalwahl werden den Parteien übrigens keine Kontingente mit Plakatstandorten mehr zugewiesen. Das Verfahren war so kompliziert, dass die Stadt den anderen, erlaubten Weg geht: Die Parteien plakatieren, wo es Platz und Verkehrssicherheit zulassen.

Zur Wahl zugelassen sind Deutsche und EU-Bürger, die mindestens 16 Jahre alt sind und seit dem 16. Tag vor der Wahl in Krefeld den Hauptwohnsitz haben. Die Wahlbenachrichtigungen gehen ab dem 10. August an die Wähler; sie gelten auch für die Stichwahl. Wie bei jeder Wahl gilt: Wer seine Wahlbenachrichtigung verliert, kann am Wahltag mit Personalausweis wählen gehen; sein Wahllokal kann man noch am Tag der Wahl im Rathaus erfragen.

(RP)
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