Krefeld Rollstuhlfahrer misshandelt - sieben Monate Haft

Krefeld · Wegen eines Übergriffs auf einen Rollstuhlfahrer musste sich am Donnerstag ein 25-jähriger Mann aus Krefeld vor dem Krefelder Amtsgericht verantworten. Im Juni vergangenen Jahres hatten er und ein weiterer Mann in der Innenstadt einen 80-Jährigen misshandelt.

Der Angeklagte gestand sofort, dem Rentner einen NPD-Aufkleber auf die Stirn gedrückt zu haben. Weiter räumte er ein, dass er dem Mann Reizgas in die Augen gesprüht hatte. Den Schlag ins Gesicht des alten Mannes, den ihm die Staatsanwaltschaft vorwarf, stritt er allerdings ab. Dafür sei sein Bekannter verantwortlich.

Der 25-Jährige gab an, sich früher in rechtsextremistischen Kreisen aufgehalten, davon aber jetzt Abstand genommen zu haben. Inzwischen habe er Kontakte zu einem Aussteigerprogramm geknüpft. Am Tattag habe er sich mit einem alten Bekannten getroffen, um klärende Gespräche zu führen. Der habe ihn dann auf den alten Mann aufmerksam gemacht, das sei "ein aggressiver Opa", der sich immer laut aufrege.

Plötzlich habe er ihm einen NPD-Aufkleber in die Hand gedrückt. Den habe er dem Mann auf den Kopf geklebt, gab er zu. Dann allerdings habe er ihn nicht weiter belästigen, sondern sich bei ihm entschuldigen wollen. Der Mann sei mit dem Rollstuhl so rasant auf ihn zugefahren, dass er Angst bekommen und sein Reizgas benutzt habe.

"Ich fand´ auch irgendwie, der hat es verdient", sagte der Krefelder zu seiner Rechtfertigung. Außerdem führte er an, er sei "voll hacke gewesen" und habe seine Ruhe haben wollen. Sein Verhalten sah er zwar als "respektlos", einer Straftat sei er sich aber nicht bewusst.

Ein Zeuge, der den Vorfall beobachtet hatte, berichtete: "Die beiden haben sich angegrinst". Auch er hatte nicht erkennen können, wer von den Männern zugeschlagen habe.

Der Richter glaubte dem Angeklagten, dass er für den Schlag nicht verantwortlich ist und verurteilte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Durch das Sprühen mit dem Reizgas habe der Rentner Verletzungen der Augen erlitten. Bis heute habe er Angst, wenn er die Wohnung verlässt. Da es dem Angeklagten an Einsicht mangele, könne diese Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

(RP)
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