Krefelder Senior in Wohnung getötet Angeklagte zu langen Haftstrafen verurteilt

Werner L. wurde in seiner Wohnung geknebelt, er erstickte daran. Im Prozess um den Tod des Krefelders wurden die fünf Angeklagten nun schuldig gesprochen. Sie erhalten lange Haftstrafen, doch die Staatsanwaltschaft hatte weit höhere gefordert.

So verlief der Mordfall Hans-Werner L.
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Foto: dpa, rwe

Als ihre Familie den Gerichtssaal verlässt, winkt Iwona G. noch einmal und lächelt. Zum ersten Mal an diesem Tag. Zuvor war die 53-Jährige zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden — ebenso wie die vier weiteren Angeklagten, die sich seit dem 18. Juli 2017 vor dem Schwurgericht des Krefelder Landgerichts für den Tod des 79-jährigen Werner L. verantworten mussten.

Dennoch nickte ein Verteidiger zufrieden, als der Prozess am Mittwoch nach 120 Tagen und 19 Verhandlungssitzungen endete. Die von der Staatsanwaltschaft geforderten lebenslangen Haftstrafen für drei Angeklagte blieben aus, auch die Strafen für die beiden anderen Angeklagten blieben unter den staatsanwaltlichen Forderungen von fünf bzw. 14 Jahren.

Wegen Raub mit Todesfolge verurteilte Richterin Ellen Roidl-Hock letztlich Jerzy S. (41) aus Solingen und Iwona G. (53) aus Krefeld zu 14 Jahren Haft, der Krefelder Przemyslaw F. (35) muss für 11 Jahre und sechs Monate hinter Gittern, gegen Mariusz F. (42) aus Bochum wurden zehn Jahren Haft verhängt.

Der Angeklagte Johann S. (27) aus Krefeld wurde wegen seiner Mittäterschaft verurteilt, er muss für vier Jahre ins Gefängnis. Er hatte vor der Wohnung des Opfers gewartet, um die Beute abzutransportieren. S. wurde durch Aussagen der Mitangeklagten und Ermittlungsergebnisse entlastet. Schon im Laufe des Prozesses hatte das Gericht starke Zweifel an einer Mordbeteiligung geäußert.

 In diesem Haus in Krefeld kam Werner L. ums Leben.

In diesem Haus in Krefeld kam Werner L. ums Leben.

Foto: Joachim Nießen

"Wir sind mit dem Urteil zufrieden. Die Richterin ist unserer Auffassung gefolgt, dass es sich bei der Tat nicht um einen geplanten Mord handelte", sagte eine Verteidigerin nach der Urteilsverkündung. In der Tat wollte Richterin Roidl-Hock in ihrer Urteilsbegründung "keine Mordabsichten" erkennen, wohl aber habe das Quartett den Tod des 79-Jährigen Krefelders "leichtfertig in Kauf genommen".

Jerzy S., Przemyslaw F. und Mariusz F. hatten den alten Mann im Oktober 2016 in seiner Wohnung überfallen, gefesselt und geknebelt. Anschließend durchsuchten sie gemeinsam mit Iwona G. die Räumlichkeiten nach vermeintlich wertvollen Antiquitäten, während Johann S. im Auto wartete. Beute im Wert von 100.000 Euro sollen sich die fünf erhofft haben, tatsächlich dürften die erbeuteten Messingfiguren sowie Holzkreuze und eine Ausgabe mit Schillers Werken kaum einen Bruchteil dessen Wert sein. Ihr Opfer hatte mit seiner mageren Rente nicht einmal die Stromrechnung zahlen können, weswegen ihm der Strom sogar abgeklemmt worden war.

Während die Angeklagten die Wertgegenstände aus der Wohnung schafften, kämpfte der gefesselte Werner L. mehrere Minuten lang mit dem Tod, ehe er schließlich erstickte. Die Täter hatten den Kopf des Krefelders mehrfach mit Klebeband umwickelt. Lediglich an der Nasenöffnung habe es eine kleine Aussparung gegeben, stellten die Ermittler später fest. Zu klein, um zu atmen. Also auch zu klein, um zu überleben.

Die Ermittlungen zum Mord an Hans-Werner L.
8 Bilder

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"Wer Werner L. knebelte und fesselte und damit seinen Tod verursachte, konnte nicht zweifelsfrei festgestellt werden", sagte Richterin Roidl-Hock. Gegen einen Mord spreche jedoch, dass die Täter die Nasenlöcher ihres Opfers nicht verklebten und erst nach ihrem Raubzug bemerkten, dass Werner L. erstickt war. Somit verurteilte sie vier Köpfe der Bande letztlich wegen Raub mit Todesfolge.

Staatsanwältin Anna Stelmaszczyk erklärte anschließend, die Urteilsbegründung anfordern zu wollen und möglicherweise Revision gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof einzulegen, um eventuell doch noch ein härteres Urteil zu erreichen. "Das werden wir prüfen", sagte Stelmaszczyk. Allerdings nahm die Staatsanwältin auch zur Kenntnis, dass die Ziehtochter des Opfers das Urteil durchaus wohlwollend zur Kenntnis nahm. "Ich bin zufrieden", sagte die 35-Jährige vor dem Gerichtsgebäude stehend.

Auch wenn sich die Verteidigung zufrieden zeigte, rollten auf Seiten der Angehörigen der Angeklagten die Tränen, als die langen Haftstrafen verkündet waren. Insbesondere Iwona G. dürfte durch ihr Teil-Geständnis im Prozessverlauf und ihre Angaben während der polizeilichen Ermittlungen auf ein milderes Urteil gehofft haben. Sie hatte die Ermittler auf die Brüder Mariusz F. und Przemyslaw F. aufmerksam gemacht. "Die Angeklagte war die Initiatorin des Überfalls und ist mehrfach vorbestraft", stellte die Richterin jedoch fest. Außerdem: "Durch ihre Aussagen wollte sie vor allem ihre eigene Familie schützen." Von einer Kronzeugin könne daher keine Rede sein. Ohne das Geständnis hätte die 53-Jährige sogar eine noch längere Haftstrafe erwartet.

Deutlich strafmildernd wirkten sich hingegen die Aussagen von Mariusz F. aus. Er habe "einen großen Beitrag an den Ermittlungen" gehabt, stellte die Richterin fest. Erst durch seine Aussagen sei die Polizei auf den bereits mehrfach vorbestraften Jerzy S. aufmerksam geworden. Außerdem habe Mariusz F. auch seinen eigenen Anteil an der Tat nicht kleingeredet und sei nicht vorbestraft. Nur so sei die deutlich geringere Haftstrafe von zehn Jahren im Vergleich zu den Mitangeklagten zu erklären. "Allerdings hat er auch selbst ganz massiv Gewalt angewendet", sagte Richterin Roidl-Hock.

Letztlich stellte das Gericht vor allem Habgier als Tatursache fest, ausgelöst auch durch den starken Drogen- und Alkoholkonsum aller Angeklagten mit Ausnahme von Johann S. "Es besteht ein symptomatischer Zusammenhang", so die Richterin, weshalb alle vier Teile ihrer Haftstrafe in einer Entzugsanstalt absitzen müssen — allerdings erst, nachdem sie zunächst eine unbestimmte Zeit hinter Gittern verbracht haben.

(cbo)
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