Krefeld Reiter dürfen im Wald alle befestigten Wege nutzen

Krefeld · Mit Beginn des neuen Jahres ist eine neue Reitregelung in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten, die es auch in Krefeld zu beachten gilt. Das neue Landesnaturschutzgesetz NRW erlaubt nach Paragraf 58 seit dem 1. Januar 2018 das Reiten im Wald vom Grundsatz her auf allen befestigten oder naturfesten Fahrwegen. Zusätzlich wurde das Führen von Pferden in der freien Landschaft gleichgestellt, was zur Folge hat, dass seit dem 1. Januar auch beim Führen eines Pferdes Reitkennzeichen mit gültiger Reitplakette mitgeführt werden müssen. Das Führen eines Pferdes im Wald ist auf allen Wegen gestattet. Trotz der neuen landesgesetzlichen Regelung in NRW können in den Kreisen und kreisfreien Städten Einschränkungen für das Reiten in Waldgebieten bestehen. Darauf weist die Stadt Krefeld jetzt hin.

In Krefeld bestehen schon seit Ende 1991 durch den Landschaftsplan der Stadt Festsetzungen und Regelungen, die das Reiten in Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten verbieten oder einschränken. In Naturschutzgebieten ist es in der Regel gänzlich verboten, im Gelände, auf den Wanderwegen und Pfaden, sowie den Wirtschaftswegen zu reiten. In den Landschaftsschutzgebieten, die auch die Waldgebiete Hülser Berg / Hülser Bruch, Stadtwald, Forstwald und Niepkuhlen beinhalten, ist es verboten, auf anderen als hierfür gekennzeichneten Reitwegen zu reiten. In diesen Gebieten darf trotz der neuen Reitregelung folglich nur auf den ausgewiesenen Reitwegen geritten werden.

(RP)
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