Veranstalter in Krefeld Prozess um Veruntreuung in der Königsburg

Krefeld · Der Gesellschafter und Prokurist der Veranstaltungs GmbH soll 143.000 Euro Bargeld von den Geschäftskonten der Königsburg genommen haben - angeblich für den Kauf eines Partyzelts im österreichischen Skigebiet. Das sei jedoch durch Schneelast zerstört worden. Der Mann ist wegen Untreue und Urkundenfälschung in jeweils drei Fällen angeklagt. Er streitet die Tat ab und sieht sich selbst als Opfer.

 Die Königsburg stand schon oft in den Schlagzeilen: Diesmal muss sich ein Mehrheitsgesellschafter vor dem Amtsgericht verantworten.

Die Königsburg stand schon oft in den Schlagzeilen: Diesmal muss sich ein Mehrheitsgesellschafter vor dem Amtsgericht verantworten.

Foto: Strücken Lothar

Die Vorgänge in der Königsburg beschäftigen die Gerichte: Zivilverfahren, Steuerangelegenheiten, Insolvenzthematik, Strafverfahren - die Palette ist groß. Am Dienstag stand der Gesellschafter und Prokurist der Zeit und Raum Veranstaltungsgesellschaft vor dem Amtsgericht, die im Oktober 2013 zahlungsunfähig geworden war. Dem Angeklagten werden Untreue und Urkundenfälschung in jeweils drei Fällen vorgeworfen.

Im Zentrum der mündlichen Verhandlung stand jedoch ein Toter: ein Licht-DJ, der vor einigen Jahren an den Folgen seiner Alkoholsucht gestorben ist. Er soll nach Angaben des Anwalts des Angeklagten der eigentliche Bösewicht sein. In der nächsten Verhandlung im Juni wolle der Beschuldigte eine ausführliche Aussage machen, wie er "selbst von K. hinters Licht geführt" worden sei.

Worum geht's? Dem Angeklagten wird vorgeworfen, insgesamt 143.000 Euro von den Geschäftskonten der Königsburg bar entnommen zu haben. Das Geld sei dafür bestimmt gewesen, ein Partyzelt mit Licht- und Tonanlage zu erwerben, um im österreichischen Skigebiet als Veranstalter aktiv werden zu können. Die Rechnungen und die Unterschriften, die der Angeklagte der Buchhaltung vorgelegt hatte, sind nach Auffassung der Staatsanwaltschaft gefälscht.

Die Hauptbelastungszeugin ist die frühere Buchhalterin der Königsburg. Sie sagte aus, dass Rechnungen in solcher Höhe nie bar bezahlt worden seien. Sie sei davon überzeugt, dass es weder Zelt noch Licht- und Tonanlage jemals gegeben habe. Sie habe damals mit der angeblichen Lieferfirma des Zeltes telefoniert, weil auf der Rechnung die Umsatzsteueridentifikationsnummer fehlte. Sie habe dadurch erfahren, dass es eine solche Rechnung im Betrieb gar nicht gebe. "Ich war froh, als Alleinerziehende einen gut dotierten Job zu haben, und habe mich nicht weiter um die Unregelmäßigkeiten gekümmert", sagte sie vor Gericht freimütig. Erst als die Steuerbehörden sie zu den Vorfällen in den Jahren 2009 bis 2010 befragt hätten, sei sie auf das Thema zu sprechen gekommen.

Auch ein vom Angeklagten gezeigtes Foto vom angeblichen Zelt konnte sie nicht überzeugen. "Wir hatten nie auch nur eine Buchung wegen Reisekosten nach Österreich, Werbung, Künstler oder Hotel", sagte sie. Mit Fotos hatte es auch ein Willicher Sattler und Polsterer zu tun. Der fertigte nach eigenen Aussagen ein Gutachten, dass das Zelt des Angeklagten unter einer Schneelast zusammengebrochen und mitsamt Ton- und Lichttechnik zerstört gewesen sei. In der Befragung des Richters Nils Radtke stellte sich heraus, dass er seine Expertise "gemeinsam mit dem Angeklagten" erstellt habe.

In dem am Dienstag begonnenen Strafverfahren stellt sich heraus, dass die Beteiligten am Unternehmen Königsburg - Eigentümer der Immobilie, Geschäftsführer, Angestellte und Gesellschafter der Veranstaltungstechnik - in einem vielfältigen privaten und geschäftlichen Beziehungsgeflecht standen und sich gegenseitig mit einer Reihe von Anzeigen überzogen.

Die Andeutungen des Anwalts des Angeklagten, dass sein Mandant von K. hinters Licht geführt worden sei, erscheinen nach ersten Zeugenaussagen als eher unwahrscheinlich. Zu dem Zeitpunkt, als die Eventidee fürs Skigebiet aktuell war, sei K. wegen seiner Alkoholsucht bereits nicht mehr in der Lage gewesen, seiner früheren beruflichen Tätigkeit nachzugehen und Partys mit Licht- und Lasershows zu bereichern. Insbesondere der frühere Techniker der Königsburg R. legte sich eindeutig fest, dass es nicht vorstellbar sei, dass K. nach seinem Rauswurf aus der Königsburg im Jahr 2008 noch einmal für den Angeklagten gearbeitet habe. "Davon hätte er mir auf jeden Fall berichtet", sagte der Techniker R.

Im Zivilverfahren ist der Angeklagte zur Zahlung von 85.000 Euro an den Insolvenzverwalter verurteilt worden. Das Gericht erhielt es für erwiesen, dass die Rechnungen gefälscht waren.

Sofern der Beklagte selbst Opfer einer Täuschung gewesen sein sollte, sei ihm vorzuwerfen, dass er als Prokurist nicht die notwendige Sorgfalt habe walten lassen, die eine so hohe Ausgabe rechtfertige.

Der Insolvenzverwalter hatte im Februar 2014 angekündigt (wir berichteten exklusiv), auf dem zivilrechtlichen Weg alle Hebel in Bewegung setzen zu wollen, um die Gläubiger zu entschädigen. Ohne die nach seiner Meinung ungerechtfertigten Griffe in die Firmenkasse wäre eine Insolvenz ausgeblieben. Laut Zeugenaussagen am gestrigen Verhandlungstag soll die Königsburg an "sehr guten Wochenenden" 80.000 Euro Umsatz gemacht haben. Im Jahr habe sich das auf 2,5 Millionen Euro Umsatz summiert, bei guten sechsstelligen Gewinnen.

(RP)
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