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Krefeld Polizeipräsident entschuldigt sich

Krefeld · Polizeipräsident Furth hat sich entschuldigt, dass die Polizei den Angriff auf eine Frau erst auf unsere Nachfragen hin gemeldet hat. Der Täter - ein Serbe -muss mit Ausweisung rechnen. Seit dem 17. März gelten schärfere Gesetze.

 Polizeipräsident Rainer Furth: "Die verspätete Information der Presse ist entgegen der auf Facebook geäußerten Vermutung nicht auf den Umstand zurückzuführen, dass der mutmaßliche Täter Ausländer ist."

Polizeipräsident Rainer Furth: "Die verspätete Information der Presse ist entgegen der auf Facebook geäußerten Vermutung nicht auf den Umstand zurückzuführen, dass der mutmaßliche Täter Ausländer ist."

Foto: Lammertz

Polizeipräsident Rainer Furth hat ausdrücklich um Entschuldigung dafür geben, dass die Polizei den schweren Angriff auf eine junge Frau nicht der Öffentlichkeit mitgeteilt hat. Die Geschichte bleibt unter zwei Gesichtspunkten spannend: Zum einen wehrt sich die Polizei gegen den Verdacht, Straftaten von Ausländern zu verschweigen; zum anderen muss der Täter - ein 35 Jahre alter Serbe - nicht nur mit strafrechtlichen Konsequenzen, sondern auch mit Ausweisung rechnen: Seit dem 17. März gelten schärfere Regeln; sein Fall passt auf die vom Gesetzgeber beschriebenen Taten.

Die junge Frau war, wie berichtet, in der Nacht vom 15. auf den 16. März am Ostwall im Bereich der Haltestelle von dem Mann mit Worten wie "ficki ficki" bedrängt, dann angegriffen, niedergeschlagen und mit Tritten gegen Kopf und Körper traktiert worden. Der Vorfall ist nach einem Facebook-Eintrag durch einen Bericht unserer Redaktion einer breiten Öffentlichkeit bekanntgeworden. Bei Facebook war sofort der Verdacht geäußert worden, die Polizei verschweige Informationen über Kriminalität von Ausländern.

Die Krefelder Polizei hatte diesen Verdacht auf unsere Anfrage hin zurückgewiesen und die verspätete Meldung mit internen Abläufen begründet. Auch Furth erklärte sich am Wochenende noch einmal und ließ sich mit den Worten zitieren: "Polizeipräsident Rainer Furth bittet, dieses Versäumnis zu entschuldigen." Und er bekräftigte: "Die verspätete Information der Presse ist entgegen der auf Facebook geäußerten Vermutung nicht auf den Umstand zurückzuführen, dass der mutmaßliche Täter Ausländer ist."

Die Erklärung ist insofern plausibel und glaubwürdig, als die Krefelder Polizei bislang einen klaren Kurs der Transparenz verfolgt hat. Furth hatte schon im November 2015 - gut zwei Monate nach dem verstärkten Zuzug von Flüchtlingen nach Krefeld - erste Tendenzaussagen zur Kriminalitätsentwicklung gemacht, und zwar mit detaillierten Deliktbeschreibungen. "Mir ist es wichtig, die Bürger zu informieren und die Situation zu versachlichen, um Gerüchten den Nährboden zu entziehen", hatte er damals erklärt. Bislang wurden auch immer wieder Vorfälle aus den Flüchtlingsunterkünften gemeldet.

Mittlerweile sind weitere Details über die Tat am Ostwall bekanntgegeben worden. Demnach hat der Schläger die junge Frau, die mit einer Freundin unterwegs war, am 16. März gegen 5.15 Uhr in einer Gaststätte in der Innenstadt verbal belästigt. Die beiden Frauen verließen schließlich die Gaststätte; der Mann folgte ihnen. Auf der Rheinstraße beleidigte er sie und forderte sie auf, stehenzubleiben. Als die Frauen ihn zur Rede stellten, schlug er beiden mehrfach mit der Faust ins Gesicht und trat zu, bis er von mehreren Passanten beiseitegezogen wurde. Die Polizei hat ihn kurze Zeit später festgenommen. Beide Frauen wurden mit einem Rettungswagen zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht, eine erlitt nach bisherigem Kenntnisstand einen doppelten Nasenbeinbruch. Der Serbe - kein Flüchtling - war offenbar leicht alkoholisiert und ist der Polizei einschlägig bekannt. Er habe einen festen Wohnsitz in Krefeld und befinde sich wieder auf freiem Fuß.

Es sind vor allem die Tritte, die den Vorfall juristisch gravierend machen, denn Tritte gelten als schwere Körperverletzung. Die Krefelder Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen aufgenommen. "Wir wollen ein generalpräventives Signal setzen", erklärte dazu gestern ein Sprecher auf Anfrage - Hintergrund ist die Häufigkeit solcher Gewalttaten in der Innenstadt.

Unabhängig von der strafrechtlichen Aufarbeitung drohen dem Täter auch aufenthaltsrechtliche Konsequenzen. So könnte er einer der ersten Ausländer sein, auf die die neuesten Regeln angewendet werden. Sie sind Zug um Zug verschärft worden.

Bis zum 1. Januar galt die Regel, dass Ausländer mit Abschiebung rechnen mussten, wenn sie zu einer Haftstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt wurden. Zum 1. Januar ist diese Frist auf zwei Jahre herabgesetzt worden. Im Nachgang zu den Vorfällen von Köln hatten Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) diese Grenze noch einmal herabgesetzt: Das neue Gesetz, das seit dem 17. März in Kraft ist, ermöglicht die Ausweisung bei Freiheitsstrafen unabhängig von der Höhe. Die Regelung gilt, so heißt es auf der Internetseite der Bundesregierung, "bei Straftaten gegen das Leben, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung und bei Angriffen auf Polizisten". Auf den Angriff am Ostwall passen zwei der genannten Merkmale: Er war sexuell motiviert und er richtete sich gegen die körperliche Unversehrtheit, zumal er durch die Tritte vor den Kopf grundsätzlich als Angriff mit einem "gefährlichen Werkzeug" und als "eine das Leben gefährdende Behandlung" eingestuft wird.

Die Entscheidung über die Abschiebung liegt nicht bei der Polizei oder beim Gericht, sondern beim Ausländeramt. Die Polizei teilte gestern mit, dass die Behörde über den Vorfall informiert worden sei.

(RP)
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