Krefeld Polizei wirbt: Bei Stalking Anzeige erstatten

Krefeld · Oft herrscht in der Bevölkerung die Überzeugung vor, die Polizei könne bei Stalking gar nichts tun. Darum scheuen viele Opfer den Weg der Anzeige. Die Wahrnehmung sei aber falsch, sagten gestern Klaus Kattendahl-Biedermann, Leiter des Kriminalkommissariates 14 bei der Polizei Krefeld und Ute Nöthen, die Opferschutzbeauftragte, unisono. "Seit einer Gesetzesnovellierung des Paragrafen 238 im März vergangenen Jahres wurde das Delikt von einem Erfolgs- zu einem Gefährdungsdelikt geändert. Das gibt deutlich größere Spielräume", sagte Kattendahl-Biedermann.

Auch wenn die Zahlen der Verurteilten gering sind, die meisten Fälle werden aufgeklärt und Abhilfe geschaffen. "Dem Opfer kommt es ja nicht auf eine Verurteilung des Täters an. Es will seine Lebensqualität zurück", erläutert Nöthen. Das könne die Polizei zumeist gewährleisten. Wichtig sei aber die Kooperation des Opfers. Gemeinsam mit diesem erarbeitet die Polizei Strategien. Einige Punkte griffen aber praktisch immer.

"Wichtig ist, ganz konsequent jeden Kontakt zu vermeiden. Kein letztes Gespräch, keine Reaktion auf Anrufe oder Nachrichten. Einmal muss ein klares "lass mich in Ruhe" kommuniziert werden. Danach bestärkt jede Reaktion den Täter nur in seiner Handlung", erläutert Nöthen. Viele Opfer scheuten auch die Anzeige, weil sie kein Verfahren auslösen wollten. Der Polizei seien hier zwar die Hände gebunden, sie muss die Anzeige erfassen, doch andere Stellen könnten helfen. So beispielsweise die Fachberatungsstele Häusliche Gewalt des Sozialdienstes Katholischer Frauen. Hier sei Verschwiegenheit oberstes Gebot, der spätere Weg zur Polizei aber nicht beeinflusst. Gerade zur Ermittlung eines Gefährdungspotentials sei ein Gespräch immer sinnvoll.

Informationen erhalten Betroffene in einer Broschüre bei der Polizei und Online unter www.polizeiberatung.de. Eine Empfehlung hat die Opferbeauftragte noch: "Ich rate den Opfern, übrigens etwa zu 80 Prozent Frauen, ein Tagebuch zu führen, in das sie alle Taten mit Urzeit, Datum und Zeugen eintragen", sagt sie. Dies habe einerseits den Vorteil, den Sachverhalt besser zur Anzeige bringen und beschreiben zu können, andererseits bekämen Opfer aber auch den Kopf frei, weil der Sachverhalt nicht erinnert werden müsse. Es ist niemals aussichtslos, so lautet die Kernbotschaft der Polizei an alle Betroffenen.

(svs)
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