Krefeld Polizei sucht Säugling und kleinen Luca

Krefeld · Gleich zwei Fälle von Kindesentzug beschäftigen die Polizei. Seit 43 Tagen wird Luca vermisst, seit Donnerstag ein Säugling aus dem Helios-Klinikum.

Die Spuren führen ins Ausland: Gleich in zwei Fällen ist die Polizei auf der Suche nach Kindern, die von ihren Eltern der Obhut des Krefelder Jugendamtes entzogen wurden. Seit 43 Tagen wird der sechsjährige Luca vermisst. Er soll sich mit seiner Mutter in den Niederlanden aufhalten. Seit Donnerstag Nachmittag wird ein zwei Tage alter Säugling vermisst. Mutter und Kind verschwanden aus dem Helios-Klinikum. Die Polizei vermutet, dass die Eltern mit dem kleinen Jungen auf dem Weg nach Polen sind.

In beiden Fällen hatte das Jugendamt eine Gefährdung des so genannten Kindeswohls ausgemacht. Luca lebte deshalb im Kinderheim. Die Eltern bewegten sich im Drogenmilieu. Der Säugling sei noch im Krankenhaus in Obhut genommen worden, teilten Stadt, Polizei und Klinikum gestern in einer gemeinsamen Erklärung mit. Über die Gründe der Inobhutnahme schweigen sich die Beteiligten aus. Datenschutz.

Über die Abläufe gibt es derzeit zwei Versionen. Die offizielle lautet wie folgt: Das Kind sei am Nachmittag des 30. November vom Jugendamt im Helios Klinikum Krefeld in Obhut genommen worden, weil eine Kindeswohlgefährdung nicht ausgeschlossen werden konnte. Damit übe das Jugendamt "Teile der elterlichen Sorge" und insbesondere das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus, heißt es. Darüber seien die Eltern unmittelbar informiert worden. Demzufolge sei es den Eltern nicht erlaubt gewesen, das Kind ohne Einverständnis des Jugendamtes aus dem Krankenhaus mitzunehmen.

Zugestanden wurde offenbar, dass die Mutter ihr Kind in der Klinik weiter betreuen durfte. Eine Trennung der Mutter von ihrem zwei Tage alten Neugeborenen sei auch aufgrund des bis dahin kooperativen Verhaltens der Mutter nicht angeordnet worden. Den Eltern seien vom Jugendamt zuvor weitere Hilfsangebote gemacht worden, zusätzlich sei für gestern ein Gespräch vereinbart gewesen.

Die zweite Version lautet, dass den Eltern der Entzug der Sorgeberechtigung nicht förmlich rechtsverbindlich mitgeteilt worden sei. Der Unterschied ist von Bedeutung. In dem Fall hätten die Eltern mit ihrem Kind die Klinik verlassen dürfen und müssten sich auch nicht wegen eventuellen Kindesentzuges nach Paragraf 235 Strafgesetzbuch verantworten. Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger ein Kind entzieht oder vorenthält.

Über den Aufenthaltsort des fünf Tage alten Säuglings haben Stadt und Polizei zurzeit keine Kenntnis. Die Stadt bittet die Eltern, sich beim Jugendamt zu melden. Die polizeilichen Ermittlungen zum Auffinden des Kindes laufen parallel weiter. Nach den bisherigen Ermittlungen haben sich die Eltern mit ihrem neugeborenen Sohn am Donnerstag zwischen 17.45 und 18.10 Uhr aus dem Krankenhaus entfernt. Die Staatsanwaltschaft ist eingeschaltet.

Wie die Polizei gestern auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte, habe sie bei der Suche nach dem sechsjährigen Luca keine neue Spur. Sie gehe nach wie vor davon aus, dass er von seiner 52 Jahre alten Mutter nichts zu befürchten habe.

Hinweise über den Aufenthaltsort von Kindern und Eltern erbittet die Polizei Krefeld in beiden Fällen unter der Telefonnummer 021516340.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort