Krefeld Platz hinter Hauptbahnhof soll im Bieterverfahren veräußert werden

Krefeld · Die Pläne zur Ansiedlung von Hotel und Supermarkt scheiterten bisher - jetzt versucht es die Stadt mit einem neuen Verfahren, ohne verbindlichen Verkauf.

 Der Platz zwischen Hauptbahnhof und Im-Brahm-Brotfabrik soll verkauft werden, ebenso der westlich gelegene Platz.

Der Platz zwischen Hauptbahnhof und Im-Brahm-Brotfabrik soll verkauft werden, ebenso der westlich gelegene Platz.

Foto: Lammertz, Thomas

Die Krefelder Stadtverwaltung führt ein öffentliches Bieterverfahren durch, um die in einem Sanierungsgebiet unmittelbar am Südausgang des Hauptbahnhofs zu beiden Seiten des Willy-Brandt-Platzes gelegenen Grundstücksflächen zu veräußern. Es handelt sich bei diesem Bieterverfahren "Entwicklungsfläche Süd II" um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes. Zuletzt hatte Planungsdezernent Martin Linne gegenüber unserer Zeitung von der möglichen Ansiedlung eines Hotels an der Kölner Straße gesprochen.

Die Flächen, die eingebettet sind zwischen denkmalgeschützten Gebäuden (Krefelder Hauptbahnhof, ehemalige Brotfabrik "Im Brahm"), liegen direkt am Innenstadtring und am Hauptbahnhof, dem Knotenpunkt des regionalen Schienenverkehrs. Südlich schließt sich der Platz der Wiedervereinigung mit dem Kulturzentrum Fabrik Heeder an. Das einstufige Bieterverfahren richtet sich an Investoren sowie an gewerbliche und private Bauherren. Das Kaufangebot muss in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk "nicht öffnen" bis zum 31. Juli 2015 an die Stadt Krefeld gerichtet werden.

Nach der Auswahl und Beschlussfassung über die Grundstücksvergabe durch die zuständigen städtischen Gremien besteht die Option zum Kauf für das angebotene Objekt. "Die Stadt Krefeld behält sich ausdrücklich vor, das Verfahren jederzeit zu stoppen oder einzustellen, ohne dass hierdurch Ansprüche potenzieller Interessenten geltend gemacht werden können. Eine Aufwandsentschädigung seitens der Stadt Krefeld gegenüber Bietern - auch bei Nichtrealisierung des Vorhabens - ist ausgeschlossen", betont die Stadt.

Aus der Angebotsabgabe ließen sich keine Verpflichtungen der Stadt Krefeld herleiten und es könnten keine Ansprüche gegen die Stadt Krefeld geltend gemacht werden, insbesondere auch nicht aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten oder für den Fall, dass eine Vergabe des Grundstücks, aus welchen Gründen auch immer, nicht erfolgt. Die Stadt Krefeld sei weder gebunden noch verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen.

Ausführliche Informationen zum Bieterverfahren gibt es im Internet unter www.krefeld.de/de/vermessung/oeffentliches-bieterverfahren-entwicklungsflaeche-sued-ii.

(RP)
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