Serie Denkmalschutz Ortstermin mit dem Denkmalschutz

Krefeld · Es sind für Eigentümer entscheidende Gesprächsrunden: Treffen mit Fachleuten vom Denkmalschutz, in denen es darum geht, was der Besitzer eines denkmalgeschützten Gebäudes tun sollte und was nicht. Wir haben ein solches Treffen begleitet.

 Foto links: Das Becken im Garten wird saniert; für diesen Aspekt ist Gartendenkmalexpertin Simone Schüllner (r.) vom Grünflächenamt dabei. Foto rechts: Die Verschieferung oben verschwindet, das Mauerwerk kommt neu zur Geltung.

Foto links: Das Becken im Garten wird saniert; für diesen Aspekt ist Gartendenkmalexpertin Simone Schüllner (r.) vom Grünflächenamt dabei. Foto rechts: Die Verschieferung oben verschwindet, das Mauerwerk kommt neu zur Geltung.

Foto: vo

Die Frage war überraschend: Die Holztreppe in diesem schönen, ungewöhnlichen Haus war ursprünglich rot gestrichen - mit einem in den 20er Jahren üblichen Lack. Vorige Besitzer hatten hässliches Linoleum darübergelegt. Soll man das Holz freilegen? Dies schlägt Eva-Maria Eifert von der Unteren Denkmalbehörde in Krefeld zunächst vor. Die neuen Eigentümer aber möchten die Treppe weiß lackieren und die Laufspur mit Sisalteppich belegen. Lack aber ist für Denkmalschützer nicht gleich Lack. Es gibt Lacke, die irreversibel auf dem Grundmaterial liegen - solche Eingriffe lehnen Denkmalschützer ab. Die Einigung: Lack ja, die Farbe Weiß auch, aber nur besondere Lacktypen.

Serie Denkmalschutz: Ortstermin mit dem Denkmalschutz
Foto: Jens Voss

Ortstermin im Haus Schönwasserstraße 50. Das denkmalgeschützte Gebäude stand lange leer, hat nun neue Besitzer, die es denkmalgerecht sanieren wollen (wir berichteten). Das kurze Gespräch über die Treppe ist typisch für ein solches Treffen. Das Haus ist eines der herausragenden Exemplare des Krefelder Backsteinexpressionismus. Bei einem Ortstermin wird im Gespräch mit Architekt Udo Thelen, Eigner und Fachleuten des Denkmalschutzes ausgelotet, was im Dreieck zwischen den Wünschen des Besitzers, Denkmalschutz und Wirtschaftlichkeit realisierbar ist. Neben Eifert ist Gartendenkmalpflegerin Simone Schüllner vom Grünflächenamt dabei - auch der Garten steht in Teilen unter Schutz.

Das Ganze vollzieht sich keineswegs konfliktgeladen, vor allem wenn ein Besitzer das Ziel des Denkmalschutz - nämlich: den Zauber des Gebäudes zu erhalten - teilt. Beispiel Balkon im ersten Stock: Heute sind die Wände mit hellbraunem Schiefer verkleidet. Frühere Besitzer hatten damit die leicht konisch gemauerten Wände vor Pfützen auf Vorsprüngen geschützt. Eine nachvollziehbare Schutzmaßnahme, die aber ästhetisch einen schlimmen Stilbruch darstellt. "Heute kann man das Mauerwerk anders gegen Feuchtigkeit schützen", sagt Architekt Thelen. Heißt: Die Verkleidung kommt weg, das Mauerwerk wird aufgearbeitet und präsentiert sich künftig im Originalzustand. So etwas macht Denkmalschützer froh. Beispiel Holzverkleidung: In einem der schönsten Räume - nach vorn zur Straße hinaus, im Halbrund gemauert - ist die Heizung mit einer Holzverkleidung versehen, die zum Originalbestand gehört. Die Holzkonstruktion wie auch andere Wandverkleidungen aus dem Urzustand bleiben. Niemand will es ändern. Keine Debatte. Bestes Einvernehmen. Im Garten geht es um die Terrasse und ein gemauertes Wasserbecken. Die neuen Eigner möchte die Terrasse maßvoll vergrößern; sie ist heute mit billigem (hässlichen) Waschbeton ausgelegt. Kein Originalbestand. Zum Urbestand aber gehört eine schmale Beetumrandung rund um die Terrasse. Sie soll erhalten bleiben - nur angepasst an die neuen Maße. Zugleich soll der Boden mit schlichten, 80 mal 80 Zentimeter großen, hellgrauen Platten belegt werden. Eine Animation des Architekten vermittelt einen Eindruck. Der Anblick ist fabelhaft und verändert den Gesamteindruck nicht, im Gegenteil: Es ist eine ästhetische Verbesserung. Kein Dissens. Alles gut.

Kein Dissens gibt es auch beim Wasserbecken im Garten, das auf das Haus hin angelegt ist. Es soll behutsam aufgearbeitet, die Patina des alten Mauerwerks erhalten werden. Gartendenkmalspezialistin Schüllner ist hochzufrieden.

Nicht ganz so einfach ist das Thema Dach. Es soll energetisch gedämmt werden - eine Aufdämmung würde das Dach um zehn Zentimeter anheben, was Denkmalschützerin Eifert ablehnt. Die Dämmung von innen ist teurer, würde aber steuerlich unterstützt - Bedingung: Es entsteht kein Wohnraum. Dem soll auch nicht so sein, aber der Denkmalschutz muss das bescheinigen. So läuft es, nachdem die bautechnischen Varianten durchdiskutiert sind, auf die Dämmung von innen hinaus. Solche energetische Maßnahmen werden von der KFW-Bank mit besonderen Denkmal-Krediten unterstützt - überhaupt wird das Haus auch ein Beispiel, wie man ein historisches Gebäude denkmalgerecht energetisch ertüchtigen kann.

Ein Spezialproblem tut sich in der kleinen Gästetoilette auf. Sie schließt an eine Garderobe an; der Boden ist ursprünglich durchgehend einheitlich gekachelt. In der Toilette sind nur noch wenige Kacheln erhalten; die Eigner möchten den Boden ab Toilettentür neu kacheln - im alten Look, aber eben mit neuem Material, um ein einheitliches Gesamtbild zu schaffen. Ein heikler Punkt: Originalsubstanz hat für den Denkmalschutz hohe Priorität. Doch in diesem Fall zeigt sich Eifert einverstanden. Die Substanz im Vorraum bleibt geschützt und erhalten; der Verlust einiger Kacheln ist verschmerzbar, zumal der Gesamteindruck bleibt.

So geht es weiter; irgendwann kommt das Gespräch auf die künftige Nutzung. Der zauberhafte halbrunde Raum nach vorn zur Straße hin soll Küche werden - man kann es sich vorstellen: hell, großzügig, mehr Wohn- als Arbeitsraum. Das eben ist das Schöne: Ein Haus wie dieses gibt die Mühe des Denkmalschutzes überreich zurück. Mit stilvoller Lebensqualität.

(RP)
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