Krefeld Mordprozess: Sachverständiger soll Schuldfähigkeit beurteilen

Krefeld · Was ein wegen Mordes angeklagter Krefelder nach seiner Festnahme sagte, und wie er die Gewalttat später begründete, soll nach Angaben von Kriminalbeamten nicht recht übereinstimmen. Gestern sagten Polizeibeamte aus, mit denen der 52-Jährige über die Tat redete.

Demnach habe der Angeklagte ihnen erzählt, dass das Opfer genervt habe. Von einer vorausgegangenen Bedrohung gegen ihn oder seine Tochter habe er nicht gesprochen. Das aber nannte er vor Gericht als Motiv dafür, dass er zum Jagdmesser griff. Der Obdachlose habe ihm zuerst ein Messer an den Hals gehalten und ihn bedroht. Als er sich dann unter einem Vorwand losmachen und sein eigenes Messer nehmen konnte, habe er zugestochen. Dabei sei er wie im Rausch gewesen. Über die Anzahl der Stiche - ein Mediziner zählte 114 - sei er selber entsetzt.

Diese dramatische Schilderung der Vorgeschichte konnten die Beamten nicht bestätigen. Der Angeklagte habe sie in der Nacht im Januar schon vor dem Haus erwartet. In der Wohnung fanden sie das übel zugerichtete und zugedeckte Opfer. Auch ein Bekannter, den der Angeklagte zuvor angerufen hatte, hatte berichtet, dass der Getötete mit Decke und Kissen zugedeckt war.

Ein Arzt soll am nächsten Verhandlungstag noch die Obduktionsergebnisse mitteilen. Die Art der Stichverletzungen soll auch Aufschluss darüber geben, ob das Mordmerkmal der Grausamkeit erfüllt ist. Die Anklage geht davon aus, dass dem Opfer durch die Art der Gewaltanwendung vor Eintritt des Todes massive körperliche Qualen zugefügt wurden.

Auch der Sachverständige soll noch einmal in den Zeugenstand treten. Er muss sein Gutachten über die Schuldfähigkeit des Krefelders vortragen. Zur Tatzeit soll er etwa 1,6 Promille Alkohol im Blut gehabt haben. Damit könnte eine verminderte Schuldfähigkeit vorliegen.

Der Prozess wird am 26. August fortgesetzt. Dann könnte auch schon das Urteil fallen.

(BL)
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